Bezirk beschließt Anwohnerveranstaltung zu Beiersdorf-Plänen

Die Zukunftsplanungen der Beiersdorf AG haben vor Ort bei KleingärtnerInnen und AnwohnerInnen zu Nachfragen geführt, die auch mich schon in einigen BürgerInnen-Gesprächen beschäftigt haben.
Auf Antrag von SPD und Grünen in der Eimsbütteler Bezirksversammlung wurde nun beschlossen, dass vor Ort bei einer Informationsveranstaltung Anwohnerinnen und Anwohner umfassend über den geplanten Verkauf der städtischen Fläche an Beiersdorf informiert werden sollen.

Zudem wurde sich dafür eingesetzt, dass der Vertrag im Transparenzportal der Stadt eingestellt wird.

Was ist bekannt?

Auf Grundlage der Auskünfte und Mitteilungen der Beiersdorf AG, der Stadt (hier die Pressemeldung des Senats) und dem Landesbund der Gartenfreunde (hier) und parlamentarischer Anfragen ist folgendes bekannt:
Die Beiersdorf AG sei an den Senat herangetreten mit dem Wunsch, eine langfristige Planungsperspektive am Standort Hamburg zu erhalten. Bei dem am Standort gewachsenen Unternehmen, entspreche die Gebäudestruktur nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Daher will Beiersdorf AG in den kommenden Jahren auf den bestehenden Grundstücken rund 230 Mio. Euro investieren, um einen neuen modernen Büro- und Laborstandort zu erstellen. Mit dieser Investition sollen 3.000 Arbeitsplätze am Standort Hamburg-Eimsbüttel gesichert und weitere 300 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Von diesen Planungen sind die Kleingartenflächen nicht betroffen.

Die Stadt hat zudem mit Beiersdorf einen Grundstücksvertrag geschlossen, der vorsieht, dass die Pachtflächen der Vereine „Kleingartenverein Eimsbüttel e. V.“ -315- (nicht die Kolonie Rübenkoppel), „Wildwux e. V.“ -347- und „Gartenfreunde Stubbenkamp e. V.“ -322- in das Eigentum der Beiersdorf AG übergehen.
Der Verkauf der Fläche soll der Standortsicherung der Beiersdorf AG in Hamburg dienen und kurz- und mittelfristig nicht bebaut werden. Der Zukauf, der vom Landesbund und den Vereinen gepachteten Flächen, soll Beiersdorf als langfristige Erweiterungsreserve dienen. Eine mögliche Erweiterung der ganzen Fläche oder nur auf Teilflächen sei jedoch nicht vor Ablauf von 20 Jahren geplant. Es stünde heute noch nicht einmal fest, ob diese Flächen überhaupt in Anspruch genommen werden. Die Flächen, wenn sie im Eigentum der Beiersdorf AG sind, sollen nur für den Zweck der Werkserweiterung eingesetzt werden dürfen. Jede andere Nutzung, etwa Wohnungsbau, sei vertraglich ausgeschlossen.

Auch nach dem Verkauf an die Beiersdorf AG käme eine Kündigung der Flächen erst dann in Frage, wenn ein „Kündigungsgrund“ vorliegt. Ein Kündigungsgrund wäre in diesem Fall ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der eine Werkserweiterung vorsehen würde. Das bedeutet, dass ohnehin ein neuer Bebauungsplan mit allen öffentlichen Beteiligungen etc. aufgestellt und von der Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossen werden müsste.

Wer hat verhandelt?
Verhandelt haben hierüber Senatsbehörden (Wirtschaftsbehörde) und die Beiersdorf AG – der Landesbund der Gartenfreunde war mit einbezogen.

Wer entscheidet?
Alle Verträge und Vereinbarungen gelten unter dem Vorbehalt, dass die Hamburgische Bürgerschaft dem Verkauf der Fläche an die Beiersdorf AG zustimmen muss. Die Hamburgische Bürgerschaft soll hierzu eine entsprechende Drucksache einreichen, die wir dann dort zu beraten und zu beschließen haben.

Die langfristige Standortsicherung mit dem einhergehenden Erhalt von Arbeitsplätzen ist zu begrüßen. Aber natürlich gilt es auch, den Fragen von KleingärtnerInnen und AnwohnerInnen Rechnung zu tragen. Der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. hat bereits Informationsveranstaltungen für die Pächter der Kleingartenflächen durchgeführt.

Wirtschaftsbehörde und Beiersdorf AG haben signalisiert, dass sie dem Wunsch nach einer Anwohner-Informationsveranstaltung selbstverständlich nachkommen werden.

 

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