Überschwemmungsgebiet Kollau wird deutlich kleiner

Anfang März haben die Umweltbehörde und der Landesbetrieb Brücken, Straßen und Gewässer die Ergebnisse der Nachberechnungen zum Überschwemmungsgebiet an der Kollau präsentiert. Die Überprüfung aufgrund neuer Berechnungsmethoden hatte ergeben, dass sich die Fläche des ermittelten überschwemmten Gebietes unter der Annahme eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses um 41 Prozent verkleinert.

Aus meiner Sicht ist das in erster Linie eine sehr gute Nachricht für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner.

Auch ich hatte die Behörde schon Anfang 2014  – damals noch als Mitglied der der SPD-Fraktion  in der Bezirksversammlung Eimsbüttel  – auf die in diesem Zusammenhang anstehenden Erwartungen und Diskussionen hingewiesen und eine frühzeitige und reelle Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gefordert. Diese hatten viele Punkte zu Recht eingefordert und kritisiert und es hätte viel Aufregung erspart, wenn hier gleich genauer berechnet worden wäre.

Die Behörde hat sich zunächst der bundesweit üblichen eindimensionalen Berechnungsmethode bedient und ist dann zur technisch anspruchsvolleren und zeitaufwändigeren zweidimensionalen Modellierungsmethode übergegangen. Diese wurde ergänzt durch eine aktualisierte Verwendung des sogenannten DigitalenGeländeModells, mit dessen Hilfe die aktuell gegebenen baulichen und topographischen Gegebenheiten präzise herausgearbeitet werden können.

Dies hat länger gedauert als von allen Beteiligten erhofft, nun aber werden die  Untersuchungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und alle 76 Stellungnahmen von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern bis Ende des Monats individuell beantwortet werden.

Für die Anwohnerinnen und Anwohner wurde ein Leitfaden verfasst, der auf die von ihnen geäußerten Hinweise und Sorgen eingeht. Der Leitfaden ist abzurufen unter: http://www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete/

Der Leitfaden stellt dar, welche Bauvorhaben in einem ÜSG im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens auch hochwasserschutztechnische Aspekte berücksichtigen müssen. Der Leitfaden enthält konkrete Hinweise zu Möglichkeiten für Ausnahmen. Ersatzbauten sind auf gleicher Grundfläche zulässig. Auch für geplante Vorhaben, die nicht im Leitfaden aufgeführt sind, kann eine Genehmigung erteilt werden, wenn die bundesrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Wenn also bebaubare und aktuell unbebaute Grundstücksflächen im ÜSG liegen, kann unter Auflagen dennoch gebaut werden.

 

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