Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden.
Bei uns in Hamburg können solche Eingaben gemäß Artikel 28 der Hamburgischen Verfassung bei der Bürgerschaft eingereicht werden. Dort ist der Eingabenausschuss zuständig. Er wird dabei auch als parlamentarisches Kontrollorgan tätig, wenn sich eine Beschwerde gegen die Exekutive, also gegen Senat bzw. Behörden, richtet.
Wer sich also durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlt oder mit der Arbeitsweise von Behörden und Ämtern nicht einverstanden ist, kann sich an den Eingabenausschuss wenden.
Der Eingabenausschuss ist somit der einzige Ausschuss der Bürgerschaft, der ständig direkt in Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern steht. Durch die Eingaben erfahren wir Abgeordneten auf direktem Weg, welche gesetzlichen Regelungen sich im Einzelfall nicht bewähren und was Wählerinnen und Wähler auf dem Herzen haben. Keine Behörde arbeitet fehlerlos und die Anwendung auch von noch so ausgefeilten Gesetzen kann im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten führen. Eine Eingabe ermöglicht der Bürgerschaft, ihre in der Verfassung verankerte Kontrollfunktion gegenüber dem Senat wahrzunehmen.
Und: Jeder kann den Eingabenausschuss um Hilfe bitten, ob Erwachsene, Minderjährige, betreute Personen, Strafgefangene, deutsche und ausländische Staatsangehörige sowie Staatenlose, Bürgerinitiativen oder auch juristische Personen des Privatrechts, z. B. eingetragene Vereine.
Dies kann in eigener Sache sein, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse.
Wir befassen uns im Eingabenausschuss z. B. mit Ausländerangelegenheiten oder Bauangelegenheiten.
Bürgerinnen und Bürger, die Eingaben an uns richten, werden Petentin bzw. Petentin genannt, abgeleitet von „Petition“ (lateinisch für Bittschrift, Gesuch, Eingabe). „Petitionen“ werden zum Beispiel Bitten an oder Beschwerden über Behörden des Bundes oder Stellen, die der Bundesaufsicht unterstehen, genannt. Dafür ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig.
Hier ein paar Beispiele aus der Arbeit des Eingabenausschusses in Hamburg:
Eine Vielzahl der Eingabe beschäftigt sich mit Problemen ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürgern in unserer Stadt, wie z. B. Aufenthaltserlaubnisse für integrierte Jugendliche, Einbürgerung, Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung und Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer.
Hier eine weitere Auswahl von Petitions-Themen: die Asbestsanierung eines Mehrfamilienhauses, Fluglärm über Wohngebieten, Schullastenausgleich für einen länderübergreifenden Schulwechsel eines Schulkindes, Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen, Behinderfahrstuhlausfälle an HVV-Haltestellen, Abschaffung der Käfighaltung von Legehennen, Beschwerden über den Hamburgischen Strafvollzug, zusätzliche Signalgeber für eine Ampelanlage, Einstellung einer Buslinie, Erweiterung einer Kindertagesbetreuungszeit oder Wartezeiten in Kundenzentren.
Nicht helfen kann der Eingabenausschuss bei privatrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, familiären Problemen oder Problemen mit dem Mietverhältnis. Auch gerichtliche Entscheidungen darf der Eingabenausschuss inhaltlich nicht überprüfen.
Die Arbeit im Eingabenausschuss ist wichtig und oftmals die letzte Möglichkeit für Hilfesuchende. Entsprechend sorgfältig gehen wir mit den vorgetragenen Problemen und Sorgen im Ausschuss auch um.