Nachstehend die heutige Pressemitteilung des Bezirks Eimsbüttel zur Suche eines Namens für den Schnelsener A7-Deckelpark:
Seit Ende August laufen die Arbeiten für die neue Grünanlage auf dem Deckel in Schnelsen. Der Park soll mit großer Wiese zur Erholung und zum Spielen dienen, der Platz an der Frohmestraße könnte neuer Treffpunkt des Stadtteils werden. Für beide Flächen braucht es nun noch Namen. Und da sind jetzt die Bürgerinnen und Bürger gefragt.Bild: © Kartographie: BA-E, Realisierungsgruppe Parkanlagen Hamburger Deckel | Kartengrundlage: Entwurf POLA Landschaftsarchitekten GmbH, FHH, LGV
Auf der seit Dezember 2019 überdeckelten Autobahn 7 entsteht derzeit im Zentrum des Stadtteils Schnelsen eine neue öffentliche Grün- und Erholungsanlage. Nach langer Bauzeit ist die endgültige Form inzwischen gut zu erkennen: Sie umfasst eine Parkanlage mit einem Quartiersplatz an der Frohmestraße und eine Kleingartenanlage, deren Parzellen in die Gesamtanlage integriert sind. Die Anlage erstreckt sich zwischen der Heidlohstraße im Süden und dem Nordportal des Autobahntunnels und grenzt im Osten an den Vogt-Kock-Weg und im Westen an die Straße Jungborn. Ende August übernahm das Bezirksamt Eimsbüttel den Bauplatz und hat mit den Arbeiten an Grünanlagen und Bepflanzung begonnen.
Im Auftrag des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen (RaLoNiS) ruft das Bezirksamt Eimsbüttel die Bevölkerung nun auf, Vorschläge zur Benennung
- der gesamten neuen Grün- und Erholungsanlage und
- des darin enthaltenen Quartiersplatzes
zu machen. Die Vorschläge sollten eine kurze Begründung enthalten und können formlos per E-Mail bis zum 23.11.2020 an den Regionalbeauftragten des Bezirksamtes Dr. Michael Freitag geschickt werden: regionalbeauftragter@eimsbuettel.hamburg.de.
Die Kleingartenanlage erhält zusätzlich zu einem späteren Zeitpunkt einen eigenen Namen, den der nutzende Kleingartenverein dann festlegt.
So geht es weiter: Alle eingegangenen Vorschläge werden dem RaLoNiS zur Beschlussfassung über eine Empfehlung an das Bezirksamt Eimsbüttel in der Sitzung am 7. Dezember 2020 vorgelegt. (Der Ausschuss erhält nach Ablauf der Vorschlagsfrist eine Liste aller Vorschläge und Begründungen, allerdings ohne Namensnennung der einreichenden Person bzw. Institution.)
Wichtig: Es gibt ein paar grundsätzliche Kriterien, die bei der kreativen Namensfindung berücksichtigt werden müssen. Festgelegt sind sie in den „Bestimmungen über die Benennung von Verkehrsflächen“:
1. Namen von Verkehrsflächen sollen möglichst kurz, einprägsam, wohlklingend und für den mündlichen und schriftlichen Gebrauch unmissverständlich sein.
2. Benennungen sollen zur Pflege des Heimatgefühls und des staatsbürgerlichen Bewusstseins beitragen. Sie sollen der republikanischen Tradition Hamburgs entsprechen.
3. Bei Benennungsvorschlägen sind daher zunächst Ereignisse und Persönlichkeiten der Orts- und Stadtgeschichte sowie überlieferte Geländebezeichnungen (Flurnamen) zu berücksichtigen. Stehen entsprechende Namen nicht zur Verfügung, sind Benennungen nach allgemein anerkannten Persönlichkeiten, nach Ländern, Orten, Pflanzen, Tieren oder anderen Motiven oder mit Bezügen auf die Umgebung der Verkehrsfläche vorzuschlagen.
4. Benennungen nach lebenden Personen sind nicht zulässig. Benennungen nach Verstorbenen sollen frühestens zwei Jahre nach dem Tode vorgeschlagen werden.
5. Der Vorname soll einem Familiennamen nur hinzugefügt werden, wenn dieser sonst nicht als Familienname erkennbar wird oder wenn es zur Unterscheidung von einer vorhandenen Benennung erforderlich ist. Titel, Berufsbezeichnungen und dergleichen sind dem Familien-namen nicht hinzuzufügen.
6. Unzulässig sind Benennungen,
a) die mit einer vorhandenen Benennung leicht zu verwechseln sind; bei gleichem Bestimmungswort sollen als Grundwörter „Straße“ und „Weg“, „Stieg“ und „Twiete“, „Bach“ und „Bek“, „Kamp“ und „Koppel“ nicht nebeneinander verwendet werden,
b) die zum Verständnis nicht erforderliche Beiwörter, wie z.B. „Auf“, „Bei“, „Zum“, enthalten,
c) in Fremdsprachen, wenn die Schreibweise zu falscher Aussprache führen kann.
7. Umbenennungen sind nur zur Beseitigung von Unklarheiten (z.B. Verwechslungen, Änderungen des Wegeverlaufs) zulässig.
8. Anzustreben sind
a) die Benennung neu entstehender durchgehender Wege mit nur einem Namen,
b) dem Gepräge der Verkehrsfläche angepasste Grundwörter,
c) die Bildung neuer oder die Fortführung vorhandener Motivgruppen; dasselbe Gruppen-motiv soll nicht in verschiedenen Gegenden verwendet werden.
Alle Informationen zum Deckelprojekt Schnelsen: