Aktuelle Anpassungen der Corona-Eindämmungsverordnung

Die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist vom Senat geändert worden. Die 2G-Regelung im Einzelhandel wird aufgehoben; stattdessen müssen Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske im Einzelhandel tragen. Die Regelung tritt am morgigen Samstag, 12. Februar in Kraft.

Im Einzelhandel, also in Verkaufsstellen, Ladenlokalen und Märkten entfällt die 2G-Zugangsregelung. Kundinnen und Kunden ab 14 Jahren müssen in geschlossenen Räumen zukünftig eine FFP2-Maske tragen, Kinder von 6 bis 13 Jahren eine medizinische Maske. Inhaber sowie Beschäftigte müssen eine medizinische Maske tragen.

Darüber hinaus wurde klarstellend geregelt:

Für Veranstaltungen und Sportveranstaltungen vor Publikum gelten die folgenden Höchstgrenzen: In geschlossenen Räumen dürfen grundsätzlich 2.000 Personen teilnehmen, zuzüglich der Anzahl von Personen, die auf 30 Prozent der weiteren verfügbaren Sitz- oder Stehplätze platziert werden kann, insgesamt jedoch höchstens 4.000 Personen. Im Freien dürfen grundsätzlich 2.000 Personen zuzüglich der Anzahl von Personen, die auf 50 Prozent der weiteren verfügbaren Sitz- oder Stehplätze platziert werden kann, insgesamt jedoch höchstens 10.000 Personen.

In Dienststellen der Stadt werden Regelungen zur Maskenpflicht  für Anhörungen und Beratungsgespräche intensiviert: Personen ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen, von 6 bis 13 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend.

Beschäftigte in Einrichtungen zum Schutz vulnerabler Personen, z. B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, dürfen sich künftig – wie alle anderen Personen auch – ab Tag 7 neben einem PCR-Test mit einem Schnelltest einer offiziellen Teststelle freitesten, sofern sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Die Regeln zur Absonderung von infizierten Personen sind entsprechend angepasst.

Die Verordnung steht in ihrer gültigen Fassung unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit.

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