Fortschreibung Klimaplan und Novellierung Klimaschutzgesetz: CO2-neutraler Umbau der Stadt geht weiter voran

Der Senat hat heute die Novellierung des Klimaschutzgesetzes und die zweite Fortschreibung des Klimaplans beschlossen. Darin sind wesentliche Forderungen der SPD-Fraktion zu einem wirksamen, nachhaltigen und transparenten Klimaschutz umgesetzt worden.

Festgeschrieben sind nunmehr die neuen Klimaziele Hamburgs: Bis 2030 soll der CO2 Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 70 Prozent sinken, bis 2045 soll Hamburg CO2 neutral werden. Mit den neuen gesetzlich verankerten Zielen und Maßnahmen werden entscheidende Weichen gestellt, um den klimafreundlichen Umbau der Stadt und die notwendige Dekarbonisierung in Wirtschaft und Gesellschaft voranzubringen: Durch höhere Klimaschutzziele, durch die Nutzung und den Ausbau von Erneuerbaren Energien sowie durch ambitionierte Vorgaben für Wärmenetze, für öffentliche Gebäude und für eine nachhaltige Mobilität.

Die Fortschreibung des Klimaplans enthält eine Vielzahl konkreter Maßnahmen und beschreibt die Verantwortung und die jeweiligen CO2-Minderungsziele in den Sektoren „Verkehr“, „Private Haushalte“, „Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“ und „Industrie“. Die Novellierung des Klimaschutzgesetzes gießt die neuen Ziele und Maßnahmen in einen gesetzlichen Rahmen.

Wesentliche Neuerungen sind u. a. die Einführung einer Solargründach-Pflicht, einer vorgezogenen Photovoltaik-Pflicht für Bestandsgebäude, einer PV-Pflicht für offene Stellplatzanlagen sowie eine Stärkung des Ausbaus der Infrastruktur für Strom, Wärme, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.

Ausführliche Informationen gibt es hier:

https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/17323570/2023-08-29-bukea-klimapolitik/

Die Beratung und finale Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch die Bürgerschaft kann jetzt erfolgen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2024 geplant.

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