Weitere Informationen zur neuen Unterkunft Oldesloer Straße

Bezirksverwaltung und Bezirkspolitik wurden am 29. März von der Sozialbehörde darüber informiert, dass angesichts der angespannten Unterkunftssituation in Hamburg der Standort Oldesloser Str. nunmehr zunächst nicht vorrangig für ukrainische Schutzsuchende, sondern als reguläre öffentlich- rechtliche Unterkunft genutzt werden wird.

Nach Gesprächen mit Anwohnenden und Einrichtungen aus dem Umfeld hatte ich letzte Woche auch noch einmal nach dem aktuellen Stand bei der Behörde nachgefragt und nachstehende Informationen erhalten:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Inbetriebnahme des ehem. Select Hotels an der Oldesloer Straße in Schnelsen als Interimsstandort für Schutzsuchende aus der Ukraine? Wer wird Betreiber der Einrichtung? Ab wann ist die Belegung geplant? Wie viele Personen werden hier untergebracht? Wie viele Kinder und Jugendliche werden hier untergebracht ?

Die Belegung erfolgt seit dem 30.03.2023 bis zu einer maximalen Kapazität von 240 Plätzen. Die Belegung wird sukzessive stattfinden, mit Personen mit Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung. Die Anzahl der untergebrachten Kinder und Jugendlichen kann erst nach vollständiger Belegung genannt werden. Der Betrieb erfolgt durch Fördern und Wohnen (F&W).

Eine Belegung des Standortes mit Schutzsuchenden aus der Ukraine findet aktuell nicht statt. Aufgrund der angespannten Gesamtlage und der Tatsache, dass derzeit mehr als 2.000 sog. „überresidente“ Personen in den Erstaufnahmen der Stadt einen Anspruch auf Verlegung in eine öffentlich-rechtliche Unterkunft haben, wird der Standort Oldesloer Straße 166, zunächst ausschließlich mit schutzsuchenden Asylbewerberinnen und -bewerbern belegt werden müssen. Diese Entscheidung wurde der Bezirksamtsleitung und der Bezirksversammlung Eimsbüttel am 29.03.2023 durch die Staatsrätin mitgeteilt.

  1. Die Sozialbehörde wollte lokale Kitas über den neuen Unterkunftsstandort informieren und „für die Aufnahme von Kindern mit Fluchthintergrund sensibilisieren“. Welche Kitas im Umfeld der neuen Unterkunft wurden bereits angesprochen und welche von den angesprochenen Kitas haben freie Plätze, um zusätzliche Kinder aus der neuen Unterkunft aufzunehmen?

Die Kitas im Umfeld (im Radius von maximal 20 Minuten Fußweg von der Unterkunft aus) erhalten ein Schreiben, in dem sie zu der Unterkunft im Sozialraum informiert werden. Zudem erhält die Unterkunft ein Schreiben, in dem die Kitas im besagten Umfeld mit Kontaktdaten genannt sind. Das Sozialmanagement in der Unterkunft kann diese Daten bei Bedarf an Eltern weiterreichen. Die genannten zwei Schreiben werden verschickt, sofern mindestens 10 Kinder unter 6 Jahren in der Unterkunft leben.

Die Erfahrung zeigt, dass Kitas häufig ad hoc auf das Schreiben reagieren und spontan den Kontakt mit einer Unterkunft suchen. Für den Standort Select Hotel Schnelsen wird voraussichtlich Anfang Mai ein solches Schreiben verteilt, wenn die o.g. Voraussetzung zu der Kinderanzahl gegeben ist.

  1. Das EKiZ in der Brüder-Hornemann-Str sollte mit der neuen Unterkunft vernetzt werden. Gab es bereits eine Kontaktaufnahme mit dem EKiZ und was soll ggf. getan werden, damit das EKiZ den zu erwartenden zusätzlichen Beratungs- und Betreuungsbedarfen gerecht werden kann?

Eine Kontaktaufnahme mit dem EKiZ in der Brüder-Hornemann-Str. zur Vernetzung mit der Unterkunft erfolgt nun mit Beginn der Belegung. Wie sich die Bedarfe mit Blick auf die EKiZ-Arbeit entwickeln, wird zusammen mit dem EKiZ beobachtet.

  1. Ist mit den umliegenden Grundschulen und weiterführenden Schulen bereits Kontakt aufgenommen worden und wenn ja, an welchen Schulen können ggf. die zusätzlichen Kinder und Jugendlichen aus der neuen Unterkunft dann beschult werden?

Bei 250 Bewohnern in der Oldesloer Straße 166 sind insgesamt rund 18 Schülerinnen und Schüler für die Jahrgänge 1-4 erwartbar.

Die rechnerischen neun Schülerinnen und Schüler für die Jahrgänge 1 und 2 können nach Bezug der Unterkunft in Regelklassen der umliegenden Grundschulen Frohmestraße, Moorflagen, Anna-Susanna-Stieg und Rönnkamp zugeschult werden. Die Schulen müssen nicht vorab über die geringen Bedarfe informiert werden.

Für die rechnerischen neun Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 3 und 4 ist eine Regelbeschulung in den o. a. Grundschulen möglich, sofern sie bereits in einer IVK beschult wurden. Bei Neuzuwanderung können die Schülerinnen und Schüler in der eingerichteten IVK an der Schule Moorflagen und bei Bedarf an einer weiteren, kurzfristig einzurichtenden IVK an einer der o. a. Grundschulen beschult werden.

Die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 5 bis 9 werden an weiterführenden Schulen im näheren und weiteren Umfeld zugeschult. Die Zuschulung erfolgt bedarfsorientiert.

  1. Ab wann nimmt das Unterkunfts- und Sozialmanagement für die Unterkunft seine Arbeit auf? Wie sind Unterkunftsleitung/ Mitarbeitende künftig für Anwohnerschaft/ örtliche Einrichtungen erreichbar?

Die Mitarbeitenden des UKSM sind bereits mit Beginn der Belegung vor Ort. Zu festen Sprechzeiten und Erreichbarkeiten kann noch keine Aussage getroffen werden, so lange der Standort in der Erstbelegung ist. Für Anwohnerinnen und Anwohner besteht jederzeit die Möglichkeit sich über das Feedbackmanagement an F&W mit ihren Anliegen zu wenden.

  1. Ist die Etablierung von Deutschkursen in der Unterkunft vorgesehen und wenn ja, ab wann sollen die Kurse starten?

Hinsichtlich der Einrichtung eines Angebots zum Deutschunterricht vor Ort kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden.

Ziel der Orientierungsberatung ist es, alle Personen mit entsprechender Berechtigung zu beraten an offiziellen Integrations- und Deutschkursen teilzunehmen. Diese werden im Normalfall nicht direkt in der öffentlich-rechtlichen Unterkünften durchgeführt.

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