Rettung der Arena im Volkspark: Moderne und inklusive Dreifeld-Halle für die Zukunft des Leistungssport- und Breitensports

Die ehemalige q.beyond-Arena im Volkspark musste 2024 schließen, nachdem die Alexander-Otto-Sportstiftung angekündigt hatte, die Arena nicht mehr weiter betreiben zu können. Die Halle wurde von der Stiftung dem HSV e. V. kostenlos überlassen.

Auf unsere Initiative hatte sich im November 2024 der Sportausschuss im Rahmen einer Selbstbefassung mit Vertreter:innen von Vereinen und Senat damit befasst, wie die Halle künftig optimal für den Leistungs- und Breitensport genutzt werden kann.

Dabei wurde deutlich, dass der HSV e.V. als etwaiger neuer Träger der Halle, ein für den Leistungs- und Breitensport tragfähiges Nutzungskonzept – unter anderem zusammen mit dem HSV Handball sowie für den Leistungssport im Rollstuhlbasketball – erarbeitet hatte. Der Sportausschuss hatte zugesagt, das Projekt wohlwollend weiter begleiten zu wollen.

Zusammen mit meiner Fraktionskollegin Juliane Timmermann haben wir daher nun mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage nach den Fortschritten und aktuellen Ständen zur Nutzung der Halle gefragt (Antworten s. u.).

Heute wurden zudem vor Ort Details zu den derzeit laufenden Umbaumaßnahmen von Sportsenator Andy Grote, Laura Ludwig und Michael Papenfuß (Vizepräsidenten HSV e. V.), Alireza Ahmadi (Trainer und Spieler der BG Baskets Hamburg) und Johannes Bitter (Sportdirektor HSVH) vorgestellt. Hier gehts zur Pressemitteilung des Senats.

Mit dem Umbau der früheren Eissporthalle zu einer modernen und inklusiven Dreifeld-Sporthalle, wird hier eine vielfältige Nutzung für den Hamburger Sport ermöglicht.

Neben den Bundesliga-Handballern des Handball Sport Vereins Hamburg (HSVH) profitiert insbesondere das Rollstuhlbasketball-Team der BG Baskets Hamburg von dem rollstuhlgerechten Aus- und Umbau.

Die Behörde für Inneres und Sport fördert die Maßnahme mit knapp einer Million Euro und sichert sich damit zugleich ein Nutzungsstundenkontingent von 14.000 Stunden für die kommenden Jahre, die an Vereine für Trainingseinheiten und Wettkämpfe, insbesondere auch im Behindertensport, vergeben werden. Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt über die zuständige Sportabteilung im Bezirksamt Altona in Absprache mit dem Landessportamt.

Das ist ein wichtiges Signal für den Leistungs-, Breiten- und Inklusionssport in der Stadt!

Hier Fragen und Senatsantworten auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage

1. Wer ist Eigentümer:in der Arena im Volkspark ehemals q.beyond ARENA im Volkspark?

Eigentümer der Arena im Volkspark, ehemals q.beyond Arena, ist seit Herbst 2024 der Hamburger Sport-Verein e. V., die seither unter dem Namen „HSV-Zentrum am Volkspark“ geführt wird.

2. Wie ist der Sachstand des geplanten Umbaus der Arena? Bitte ggf. auch nach Leistungsphasen HOAI darstellen.

Der Umbau der ehemaligen Eissporthalle zur ballsporttauglichen Dreifeldsporthalle verläuft planmäßig. Die Entkernung des Gebäudes sowie der vollständige Rückbau der Eisfläche sind abgeschlossen. Der Rohbau für die neuen Umkleidebereiche, Lagerräume und den Eingangsbereich ist fertiggestellt. Die Bauzeit verlängert sich aufgrund der notwendigen Anpassung der Deckenhöhe an die Anforderungen des Ballsports um etwa vier Monate.

Die Übergabe des Sportkomplexes an den Verein ist für Januar 2026 vorgesehen. Nach den Leistungsphasen der HOAI befindet sich das Projekt aktuell in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung/Bauüberwachung). Die Planungsphasen 1 bis 7 sind abge-schlossen, und erste vorbereitende Maßnahmen für die künftige Nutzung werden im Rahmen der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) eingeleitet. Der Schwerpunkt liegt weiterhin auf der baulichen Umsetzung und Überwachung.

3. Welche baulichen Maßnahmen wurden bisher durchgeführt bzw. sind in Planung? Bitte jeweils einzeln pro Maßnahme darstellen.

Die baulichen Maßnahmen umfassen die abgeschlossene Entkernung der ehemaligen Eissporthalle sowie den vollständigen Rückbau der Eisfläche. Der Rohbau für die neue Aufteilung der Umkleidebereiche, der neu geschaffenen Lagerräume und des künftigen Eingangsbereichs wurde fertiggestellt.

Als nächster Schritt erfolgt die Installation der technischen Anlagen, insbesondere der Lüftungsanlagen, gefolgt vom Einbau des neuen Sportbodens. Zusätzlich plant der HSV den Neubau eines Vereinsheims im Zentrum des Geländes. Die Baugenehmigung für das Vereinsheim wurde im Juni 2025 erteilt, die Übergabe ist für Herbst 2025 vorgesehen.

4. Welche öffentlichen Mittel sowie Dritt- und Eigenmittel sind in die Planung für den Umbau eingeplant bzw. sind verbindlich zugesagt? Bitte Höhe, Art und Grund sowie Herkunft der Mittel darstellen.

Der Hamburger Sportbund hat im Rahmen des Förderprogramms „Förderung von Baumaßnahmen zur Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen“ eine Gesamtförderung in Höhe von 600.000 Euro zugesagt. Diese setzt sich zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 240.000 Euro sowie einem zinslosen Darlehen in Höhe von 360.000 Euro.

Die HSV-Campus gGmbH hat eine Projektförderung in Höhe von 400.000 Euro zugesichert.

Die Behörde für Inneres und Sport hat im Rahmen einer Projektförderung eine Zuwendung in Höhe von 955.303,92 Euro bewilligt.

Darüber hinaus befinden sich zwei weitere Förderanträge in Prüfung. Dabei handelt es sich um einen Antrag bei der Aktion Mensch über 250.000 Euro sowie um eine angefragte Förderung durch die Bezirksversammlung Altona in Höhe von 50.000 Euro.

Ergänzend ist der Einsatz weiterer Eigenmittel durch den Hamburger Sport-Verein e. V. vorgesehen. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem verbleibenden Finanzierungsbedarf nach Abzug aller zugesagten und noch zu erwartenden Fördermittel.

Sämtliche genannten Mittel dienen der Finanzierung des Umbaus der ehemaligen Eissporthalle am Volkspark zu einer modernen, ballsporttauglichen Dreifeldsporthalle mit ergänzender Vereinsinfrastruktur.

5. Welche nutzenden Sportarten sowie Nutzergruppen (inkl. Dritter wie Schulen, Betriebssportgruppen oder Stiftungen) sind in Planung? Bitte einzeln nach Sport- und Nutzergruppe darstellen-

Für die Nutzung der Sporthalle sind verschiedene Sportarten vorgesehen. Dazu zählen insbesondere Handball, Futsal, Rollstuhlbasketball, Hockey, Kinderturnen, Eltern-Kind-Turnen, Boxen, Selbstverteidigung, Gesundheitssport sowie Basketball.

Die Halle soll darüber hinaus unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfügung stehen. Hierzu gehören Schulen und Kindertagesstätten aus dem Stadtteil und der näheren Umgebung, soziale Einrichtungen sowie Kinder und Jugendliche aus dem Quartier im Rahmen offener Sportangebote in Kooperation mit der SAGA bzw. ProQuartier. Zudem ist die Nutzung durch Betriebssportgruppen, insbesondere im Rahmen des Netzwerks „Unternehmen am Volkspark e. V.“, vorgesehen. Weitere Nutzergruppen sind Geflüchtete aus der Unterkunft an der Schnackenburgallee sowie Sportvereine, vorrangig mit Sitz im Stadtteil.

Die geplante Nutzung verfolgt das Ziel, sowohl den organisierten Vereinssport als auch niedrigschwellige, quartiersbezogene und inklusive Sportangebote gleichermaßen zu fördern.

6. Welche zusätzlichen Nutzungen und Zielgruppen können durch die öffentliche Förderung erschlossen werden? Bitte einzeln nach Art der Nutzung, Zielgruppe und gegebenenfalls Umfang und Zeitraum der vorgesehenen Nutzung darstellen.

Es profitieren Bereiche des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports, wie etwa die Jugendmannschaften des Handball Sportverein Hamburg e.V. und die Futsalmannschaften des HSV e. V. sowie weitere überregional spielende Vereine.

Auch Sportlerinnen und Sportler aus dem Behindertensport, insbesondere im Bereich des Rollstuhlbasketballs (HSV e. V.), können durch die verbesserte Halleninfrastruktur gezielter gefördert werden. Zusätzlich bietet die neue Halle Ausgleichsmöglichkeiten für Mannschaften, deren Trainings- und Spielbetrieb derzeit aufgrund von Hallensperrungen eingeschränkt ist.

Der genaue Umfang und Zeitraum der zusätzlichen Nutzungen steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Vergabe der Hallenzeiten erfolgt im Anschluss an den Umbau im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens und in Abstimmung mit dem Hamburger Sport-Verein e. V., dem Landessportamt sowie dem Bezirksamt Altona.

7. Welche konkreten Gegenleistungen (z. B. Nutzungsstunden, Belegungsrechte, Förderkriterien) hat die Freie und Hansestadt Hamburg gegenüber dem Trägerverein vertraglich vereinbart?

Im Rahmen des Zuwendungsbescheids zur finanziellen Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) am Umbau der ehemaligen Eissporthalle wird ein kostenfreies Nutzungsstundenkontingent von 14.000 Stunden vereinbart, um die Nutzer im Vergleich zu anderen entgeltfreien staatlichen Sporthallen nicht zu benachteiligen. 

Abgerechnet werden ausschließlich die tatsächlich genutzten Stunden, um Leerstandskosten für die FHH zu vermeiden. Der HSV e. V. erstellt hierzu jährlich eine Aufstellung der verbrauchten Nutzungsstunden, der Nutzer sowie der vergebenen Zeiten und übermittelt diese an das Landessportamt und die zuständige Sportabteilung des Bezirksamtes Altona.

Die Vergabe der Nutzungszeiten an gemeinnützige Sportvereine und Verbände erfolgt auf Basis des Erbbaurechtsvertrags sowie analog zu den bezirklichen Sportstätten über eine Ausschreibung beim Hamburger Sportbund e. V. und in einer Vergabesitzung durch die Sportabteilung des Bezirksamtes Altona.

Vorrangig werden Nutzungszeiten vergeben an Behindertensport, Leistungssport sowie bei sachlichen Gründen, z. B. Hallensperrungen, als Kompensation an Amateursportvereine. 

Vertraglich festgelegt sind folgende Nutzungszeiten:

  • Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 22:00 Uhr ein Querfeld für den Vereins- und Verbandssport gemäß Vergabekriterien,
  • am Wochenende ein Tag mit insgesamt 8 Stunden Hauptfeld-Nutzung (inkl. Auf- und Abbau) für Punktspiele, wobei das Hauptfeld aus drei Querfeldern besteht.

Im Falle von Streitigkeiten entscheidet ein Vergabeausschuss, bestehend aus Vertretern des Landessportamtes, des Bezirksamtes Altona, des Hamburger Sportbund e. V. und des HSV e. V., mehrheitlich unter Beachtung der vereinbarten Rahmenbedingungen.

8. Wie ist die Maßnahme in die Ziele der Active City Strategie eingebunden? Welche konkreten Ziele (bitte mit Nummer) werden mit der Förderung verfolgt?

Die Förderung des Umbaus der ehemaligen Eissporthalle zu einer wettkampftauglichen Dreifeldsporthalle mit Tribüne für 500 Zuschauende zahlt auf eine Vielzahl von Zielen der „Active City“-Strategie ein. Dabei wird nicht nur das Kapitel zur Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur umfassend adressiert, sondern auch Querschnittsziele aus anderen Bereichen unterstützt, die im Sinne der Strategie ein bewegungsfreundliches, inklusives und stadtteilnahes Hamburg fördern sollen.

Zentral erfüllt die Maßnahme die Ziele des Kapitels 1A „Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur“. Die neue Halle basiert auf sozialraumbezogener Bedarfsermittlung und stärkt die Infrastruktur dort, wo ein eklatanter Mangel an wettkampftauglichen Hallen besteht. Damit zahlt sie direkt auf die Ziele 1 bis 5 ein: Sie fördert eine bedarfsgerechte und ortsnahe Versorgung (Ziel 1), leistet Kompensation für Hallenverluste im Quartier (Ziel 4), erhöht durch Erweiterung und Modernisierung die Netto-Sportfläche (Ziel 3) und unterstützt die Verknüpfung mit der Schulstandort- und Quartiersentwicklung (Ziel 2).

Auch Ziel 5, die verlässliche Integration von Sportinfrastruktur in die Stadtentwicklungsplanung, wird durch die enge Abstimmung mit Bezirksamt und Landessportamt erfüllt. Ziel 6 wird im weiteren Sinne unterstützt: Durch die Umnutzung bestehender Fläche und die Schaffung einer multifunktionalen Halle wird ein Beitrag zur Flächeneffizienz geleistet.

Darüber hinaus erfüllt die Maßnahme Ziele aus dem Kapitel 3I „Inklusionssport – miteinander aktiv sein“. Die barrierefreie Gestaltung und die vorgesehene Nutzung durch den Behindertensport (z. B. Rollstuhlbasketball) fördern Inklusion im Sport und stärken die Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Ziel 1 und 2 des Kapitels 3I). Dies entspricht der Zielsetzung, Sport als gesellschaftlich verbindendes Element für alle zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen Voraussetzungen oder sozialer Herkunft.

Im Kapitel 2E „Stadtentwicklung und Quartier“ ist die Maßnahme ebenfalls verankert. Die Halle stärkt den Sport in einem wachstumsstarken Teil der Stadt, schafft eine identitätsstiftende Infrastruktur für leistungsstarke Stadtteilvereine und ermöglicht eine stärkere Bindung an den Stadtteil. Sie trägt damit zur Umsetzung der Ziele bei, die auf eine bewegungsfördernde Stadtplanung abzielen, insbesondere zur Integration sportlicher Angebote in urbane Räume und zur Mitgestaltung quartiersbezogener Infrastrukturen durch Sportvereine (Ziele 1–3 des Kapitels 2E).

Auch im Bereich „Leistungssport und Nachwuchsförderung“ (Kapitel 4D) wird ein zentrales Ziel adressiert: Die Halle bietet eine klare Entwicklungsperspektive für leistungsorientierte Mannschaften (z. B. Futsal, Nachwuchsteams im Handball). Dies deckt sich mit den Zielsetzungen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports (Ziel 1 und 2 des Kapitels 4D) und der Unterstützung von Bundes- und Landeskadern.

Im Sinne des Kapitels 6 „Sportveranstaltungen – die Active-City-Formate“ bietet die Halle zudem ein erweitertes Potenzial für öffentlichkeitswirksame Sportevents im Hamburger Westen, die bislang an geeigneten Spielstätten in diesem Teil der Stadt fehlen. Damit kann das Ziel gestützt werden, durch große und kleine Sportveranstaltungen Identifikation, Sichtbarkeit und Teilhabe am Sport zu ermöglichen (Kapitel 6, Ziele 1 und 2).

Insgesamt stellt die Maßnahme ein typisches Querschnittsprojekt der „Active City“-Strategie dar. Sie stärkt das Rückgrat des Sports – die Infrastruktur –, sie fördert Teilhabe, Inklusion und Leistung gleichermaßen und sie wirkt stadtteilintegrierend, gesundheitsfördernd und verbindend. Die Halle zahlt somit in wesentlichen Teilen auf die übergeordneten Leitziele der Strategie ein.

9. Wie bewertet der Senat die Lösung für die Sportinfrastruktur der Freien und Hansestadt Hamburg?

Der Senat bewertet die geplante Sportinfrastrukturmaßnahme für die Freie und Hansestadt Hamburg als wichtigen und zukunftsweisenden Beitrag zur Stärkung der Active City, insbesondere des organiserten Sportes im Hamburger Westen. 

Aktuell steht in den Bezirken Altona und Eimsbüttel keine Sporthalle mit mehr als 199 Zuschauerplätzen zur Verfügung, die leistungsstarken Mannschaften im Bereich Ballsport wie Basketball, Volleyball und Futsal eine adäquate Wettkampfstätte bietet. Dies führt dazu, dass diese Leistungsmannschaften und Spitzensportlerinnen und Spitzensportler häufig auf Hallen in anderen Stadtteilen, wie der Sporthalle Wandsbek oder der CU Arena in Harburg, ausweichen müssen. Diese Verlagerungen beeinträchtigen nicht nur den Orts- und Stadtteilbezug der Mannschaften, sondern verdrängen auch andere Nutzungen in den bereits ausgelasteten Hallen.

Vor diesem Hintergrund besteht ein deutlicher Bedarf an einer wettkampftauglichen Dreifeldsporthalle mit einer Zuschauerkapazität von mindestens 500 Plätzen, die sowohl den örtlichen als auch den hamburgweiten Anforderungen gerecht wird.

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