Heute stand endlich der erste Ausschusstermin in dieser Legislatur an. Im Ausschuss „Verfassung, Geschäftsordnung und Wahlprüfung“ hatten wir im Festsaal des Rathauses die Volksinitiative für die „Verbindlichkeit von Bürgerbegehren“ zu Gast, die uns ihre Anliegen präsentierte.
Sie fordern u. a., dass Bürgerbegehren auf Bezirksebene ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr verhindert werden dürfen. Vor allem sollen nach Willen der Initiative Entscheide „in Bezirksangelegenheiten“ für Bezirk und Senat „rechtlich bindend“ sein.
Die Diskussion zeigte, dass es noch in vielen Bereichen offene Fragen und unterschiedliche Ansichten gibt.
Als langjähriger Bezirksabgeordneter habe ich unterschiedliche Bürgerinitiativen, Begehren und Entscheide begleitet. In vielen Fällen konnte dabei in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Initiativen gute Lösungen erreicht werden. Wir haben aber auch Verfahren erlebt, die nicht von konstruktiver Zusammenarbeit geprägt waren, bei denen Informationen und Argumente nur unzureichend die Abstimmungsberechtigten erreichten, Partikularinteressen im Vordergrund standen und die Beteiligung sehr gering war. Da muss sowohl bei Politik als auch Initiativen dann selbstkritisch gesehen werden, warum das jeweils in diesen Fällen so gelaufen ist.
Wir haben in Hamburg eine weitereichende Beteiligungskultur und Volksgesetzgebung sowie ein vorbildliches Transparenzgesetz.
So wichtig es ist, dass lokale Entscheidungen mit der bezirklichen Kompetenz vor Ort entschieden werden müssen, so sinnvoll ist es auch, dass in einer Einheitsgemeinde wie Hamburg Senat und Bürgerschaft Themen von übergeordneter Bedeutung regeln. Dieses Grundprinzip hat sich aus meiner Sicht bewährt.
