Verfassungsausschuss befasst sich mit Volksinitiative für verbindliche Bürgerbegehren

Heute stand endlich der erste Ausschusstermin in dieser Legislatur an. Im Ausschuss „Verfassung, Geschäftsordnung und Wahlprüfung“ hatten wir im Festsaal des Rathauses die Volksinitiative für die „Verbindlichkeit von Bürgerbegehren“ zu Gast, die uns ihre Anliegen präsentierte.

Sie fordern u. a., dass Bürgerbegehren auf Bezirksebene ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr verhindert werden dürfen. Vor allem sollen nach Willen der Initiative Entscheide „in Bezirksangelegenheiten“ für Bezirk und Senat „rechtlich bindend“ sein.

Die Diskussion zeigte, dass es noch in vielen Bereichen offene Fragen und unterschiedliche Ansichten gibt.

Als langjähriger Bezirksabgeordneter habe ich unterschiedliche Bürgerinitiativen, Begehren und Entscheide begleitet. In vielen Fällen konnte dabei in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Initiativen gute Lösungen erreicht werden. Wir haben aber auch Verfahren erlebt, die nicht von konstruktiver Zusammenarbeit geprägt waren, bei denen Informationen und Argumente nur unzureichend die Abstimmungsberechtigten erreichten, Partikularinteressen im Vordergrund standen und die Beteiligung sehr gering war. Da muss sowohl bei Politik als auch Initiativen dann selbstkritisch gesehen werden, warum das jeweils in diesen Fällen so gelaufen ist.

Wir haben in Hamburg eine weitereichende Beteiligungskultur und Volksgesetzgebung sowie ein vorbildliches Transparenzgesetz.

So wichtig es ist, dass lokale Entscheidungen mit der bezirklichen Kompetenz vor Ort entschieden werden müssen, so sinnvoll ist es auch, dass in einer Einheitsgemeinde wie Hamburg Senat und Bürgerschaft Themen von übergeordneter Bedeutung regeln. Dieses Grundprinzip hat sich aus meiner Sicht bewährt.

Jetzt Artikel teilen:

Weitere interessante Artikel

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen