Neue Corona-Regeln ab dem 1. Februar

Die sogenannte Corona-Eindämmungsverordnung in Hamburg ist ab heute außer Kraft gesetzt. Damit enden hier die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr sowie die fünftägige Isolationspflicht für mit dem Coronavirus Infizierte.

Weiter gelten aber die Regelungen, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes festlegt, insbesondere für Einrichtungen für besonders gefährdete  Personen, wie zum Beispiel Krankenhäuser und Pflegeheime.

In diesen Einrichtungen des Gesundheitswesens, und auch zum Beispiel in Arztpraxen, ist weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske für Patientinnen und Patienten vorgeschrieben. Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. müssen eine FFP2-Maske tragen, zudem ist dort auch weiterhin ein negativer Test erforderlich. Diese Regelungen sind bis zum 7. April befristet.

Die Infektionslage hat sich in vergangenen Wochen grundsätzlich sehr entspannt, die Infektionszahlen sind rückläufig. Hinzu kommen eine sehr hohe Impfquote in Hamburg und – auch aufgrund durchgemachter Infektionen – ein großer Immunschutz innerhalb der Bevölkerung.

Nach fast drei Jahren Pandemie wird jetzt auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger gesetzt. Jede und jeder kann nun für sich entscheiden, wann das Tragen einer Maske sinnvoll ist.

Weiterhin ist eine Impfung der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung. Dort, wo es räumlich eng ist oder sehr viele Menschen zusammenkommen, hilft das Tragen einer Maske, das Ansteckungsrisiko deutlich zu senken.

Und natürlich wird das Infektionsgeschehen seitens der Behörden weiterhin genau beobachtet, um im Falle einer Verschlechterung der Lage entsprechend reagieren zu können.

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