Aktuelle Beschlüsse zur Corona-Pandemie

Am gestrigen Tage fanden sich Bundeskanzleramt und Ministerpräsidenten per Video wieder zu einem Austausch über die aktuelle Lage und neue Maßnahmen zusammen.

Die Corona-Fallzahlen sind gesunken, die Kontaktreduzierungen haben Wirkung gezeigt. Gleichzeitig breiten sich ansteckendere Varianten des Coronavirus aus, die sogenannten Mutanten.

Vor diesem Hintergrund wurde folgendes beschlossen:

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert, am 3. März wird wieder neu beraten.

Private Treffen sind somit weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.

Die nächsten Schritte

Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und dem körperlichen Allgemeinzustand, wird eine Öffnung von Friseurbetrieben ab dem 1. März erlaubt. Dies sei insbesondere wichtig für ältere Menschen, die sich oft ohne fremde Hilfe die Haare nicht waschen können. Friseure dürfen dann wieder öffnen, wenn es für ihren Betrieb ein Schutzkonzept gibt. Für anwesende Personen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese darf vorübergehend abgelegt werden, solange dies zur Durchführung der Dienstleistung erforderlich ist. Ein Besuch beim Friseur ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erlaubt.

Der nächste Öffnungsschritt kann durch die Länder bei einer stabilen Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfolgen. Dieser soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, darüber hinaus Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe.

In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.

Schulen und Kitas

Öffnungen in diesem Bereich haben Priorität. Hier soll als erstes schrittweise wieder geöffnet werden. Hier ist es so, dass die einzelnen Bundesländer über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Kita-Angebots entscheiden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die Betreuung in Kitas ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Zudem muss überlegt werden, ob man die Impfungen für Erzieher- und Lehrerberufe vorziehen kann.

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder sollen ab 15. Februar nach den Abschlussklassen auch untere Jahrgänge wieder zur Schule gehen können, wenn die gute Entwicklung der Inzidenzwerte anhält, was einige Bundesländer auch zügig umsetzen wollen.

Da in Hamburg am 1. März die zweiwöchigen Ferien beginnen, ein Hochfahren der Schulen für zwei Wochen mit großem Aufwand verbunden wäre und die Risiken durch die besonders ansteckenden Virus-Mutationen schwer einzuschätzen sind, will man hier erst nach den Ferien wieder in den Präsenzschulbetrieb einsteigen.

Lehrerverbände und Mediziner stützen eine solche Vorgehensweise und warnen vor zu schnellen Öffnungen, so z. B. Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes gegenüber den Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Gerade angesichts der schwer kalkulierbaren Gefahren durch die Virusmutation müssen wir bei der Öffnung der Schulen vorsichtig vorgehen. Notwendig für die Schulöffnungen ist ein nachvollziehbarer Plan mit festen Kriterien, was bei welcher Inzidenz passieren soll.“

In den Kindertageseinrichtungen wird die erweiterte Notbetreuung zunächst bis Anfang März fortgesetzt. Die Betreuungssituation wird vor dem Hintergrund der pandemischen Lage gemeinsam mit Anbietern fortlaufend ausgewertet und ggf. angepasst.

Religionsgemeinschaften

Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen zukünftig nicht mehr gesondert den Behörden angezeigt werden, wenn die Schutzkonzepte der Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsgemeinschaften den Regelungen des von der Senatskanzlei zur Verfügung gestellten Muster-Schutzkonzeptes entsprechen.

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