Aktuelles aus der Bürgerschaft: Verkehrspolitik, Erwachsenenbildung, Obdachlosenhilfe, Einbürgerung

Erstmals seit der konstituierenden Sitzung im März 2020 konnten wir heute wieder im Plenarsaal der Bürgerschaft tagen. Wegen Corona fanden die Sitzungen zuletzt immer im Festsaal statt, beengt zwischen Plexiglasscheiben. Neben neuen SitznachbarInnen und einer neuen Perspektive, gab es auch endlich wieder eine gute Akustik und lebendigere Debatten.

Die Opposition hatte die Verkehrspolitik zur Aktuellen Stunde angemeldet und es zeigte sich wieder einmal, dass es sich bei der CDU dabei hauptsächlich ums Auto dreht. Dabei braucht es eine Politik für alle VerkehrsteilnehmerInnen: mehr Bus und Bahn, mehr Rad und Fußverkehr, ergänzt um mehr Sammelfahrten (Ridepooling) mit Shuttle-Anbietern wie Moia und ioki. Natürlich gehört aber auch das Auto für uns zum Mobilitätsmix der Zukunft, nicht umsonst hat die Verkehrsbehörde in den letzten zwei Jahren 450 Kilometer Stadtstraße saniert – und das vor allem für die Autofahrerinnen und Autofahrer in Hamburg.

Dass eine Infrastruktur nicht ohne Baustellen saniert werden kann, ist offensichtlich – eine Baustelle ist also auch eine Investition in die Zukunft unserer Stadt, weil sie moderne Mobilität ermöglicht.

Immer wieder hervorgeholte Vorwürfe wie den der „Stauhauptstadt“ laufen ins Leere. Nach Analysen des Verkehrsdatenanbieters Inrix ist das Stauniveau in Hamburg wesentlich niedriger als in den anderen beiden Millionenstädten, und zwar um 40 Prozent geringer als München und um 28 Prozent geringer als in Berlin.

Auch die Baustellenkoordinierung und Verkehrsflussverbesserung wurde in den letzten Jahren erheblich verbessert. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sammelt die Informationen aller Straßenbaudienststellen, Leitungsunternehmen und privaten Bauherren und wertet sie aus. Ziel ist, zeitgleiche Baustellen z. B. auf wichtigen parallelen Straßen zu verhindern, so dass dem Verkehr störungsfreie Alternativrouten zur Verfügung stehen. Behinderungen für den Verkehrsfluss sollen somit auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Des Weiteren wollen wir die Erwachsenenbildung weiter stärken und somit die Bildungs- und Chancengerechtigkeit weiter verbessern – besonders für formal gering qualifizierte Erwachsene und deren gesellschaftliche Teilhabe. Die bisherigen Angebote sollen gebündelt und die drei Institutionen der Hamburger Erwachsenenbildung baulich zu einem zentralen Campus zusammengefasst werden. So können die Bildungsgänge flexibilisiert und ein Beratungs- und Unterstützungssystem verankert werden.

Und: Um obdachlosen Menschen den Zugang zu sozialen Hilfen zu erleichtern, setzen wir uns dafür ein, das bestehende Angebot für Postadressen und Verwahrgeldkonten weiterzuentwickeln. Dafür soll zunächst ermittelt werden, inwieweit die Hilfsangebote Obdachlosen bekannt sind und wie ihr Bekanntheitsgrad weiter gesteigert werden kann. Außerdem soll der Senat prüfen, ob Bedarf für einen weiteren Ausbau der Hilfsangebote besteht und wie dieser personell und räumlich gedeckt werden kann.

Last but not least wollen wir in Hamburg unseren Teil zur Migrations- und Integrationspolitik der Ampel-Koalition im Bund beitragen, die einem modernen Einwanderungsland gerecht wird. Künftig sollen das Staatsbürgerschaftsrecht den realen Lebensverhältnissen von Eingewanderten angepasst und bürokratische Hürden zum Erwerb der Staatsbürgerschaft abgebaut werden.

Insofern wird die Einbürgerungsinitiative des Senats „Hamburg. Mein Hafen. Deutschland. Mein Zuhause.“ neu aufgelegt. In diesem Rahmen sollen alle Menschen in Hamburg ohne deutschen Pass, die nach ihrer Aufenthaltsdauer die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, durch ein persönliches Anschreiben des Ersten Bürgermeisters über die Möglichkeit zur Einbürgerung informiert werden.

Uns ist es dabei ein besonderes Anliegen, sich auf Bundesebene für eine erleichterte Einbürgerung der sogenannten ersten Gastarbeitergeneration einzusetzen und ihnen so für die jahrzehntelange Arbeit in Deutschland zu danken.

Nochmal zum Hintergrund:

Die Staatsangehörigkeit konnte bisher nach acht Jahren regelmäßigen Aufenthalts in Deutschland beantragt werden. Durch den erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses konnte diese Frist auf sieben Jahre gesenkt werden. Durch besondere Integrationsleistungen wie Schul- oder Ausbildungsabschlüsse und sehr gute Sprachkenntnisse konnte ein Antrag bereits nach sechs Jahren gestellt werden. Im künftigen Recht sollen sich diese Fristen nach dem Plan der Ampelkoalition verkürzen: So soll schon nach fünf Jahren ein Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft möglich sein, beim Nachweis besonders guter Integration bereits nach drei Jahren.

Weitere Informationen gibt es hier

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