Corona-Maßnahmen: Förderpaket für Kinder und Jugendliche, Kontaktdatenerhebung wird ausgesetzt, neue Zuschauer-Regeln für Großveranstaltungen

Mit einem Förderpaket von 34 Millionen Euro will der Senat die Lernrückstände und die psychischen Probleme von Kindern und Jugendlichen in Hamburg überwinden, die durch die Schulschließungen entstanden sind.

Mit rund 26 Millionen Euro sollen zusätzliche Förderkurse für Schülerinnen und Schüler am Nachmittag sowie Lernangebote in den Ferien finanziert werden. Weitere mindestens acht Millionen Euro werden für zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit sozialen und psychischen Problemen bereitgestellt.

Um Lernrückstände zu überwinden, werden mehrere umfangreiche Förderangebote von den Schulen organisiert. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler werden von ihren Lehrkräften gezielt zur Förderung eingeladen. Um den Leistungsstand besser einzuschätzen, können Lehrkräfte auf Lernstanduntersuchungen und Schultests wie „KERMIT“ und „SCHNABEL“ zurückgreifen. Mit dem Lernmanagementsystem lms.lernen.hamburg hat Hamburg eine digitale Plattform eingerichtet, über die zur Unterstützung der Fördermaßnahmen Lern- und Fördermaterialien, Lernaufgaben, didaktische Tipps oder Lernvideos bereitgestellt werden.

Die Förderangebote werden direkt in der Schule und in der Regel von den Pädagoginnen und Pädagogen der Schule erteilt. Dadurch ist eine enge Verzahnung mit dem Unterricht und eine Abstimmung mit Klassenleitungen oder Fachlehrkräften gewährleistet. Zudem lernen die Kinder und Jugendlichen in ihrer gewohnten Umgebung.

Während der Schulschließungen hat sich auch die seelische Belastung und Not von Kindern und Jugendlichen vergrößert. Lehrkräfte berichten von Verhaltensauffälligkeiten, Kontaktschwierigkeiten, Problemen bei der Eingliederung in die Klasse und psychischen Belastungen ihrer Schülerinnen und Schüler. Diese Erfahrungen decken sich mit den Ergebnissen mehrerer Studien. Um einen Weg aus persönlichen Krisen zu ebnen, erweitert die Schulbehörde das bisherige Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche.

Des Weiteren wird die Corona-Kontaktnachverfolgung über die Luca-App oder analoge Listen ausgesetzt. Eine entsprechende Anpassung der Corona-Eindämmungsverordnung wird der Senat in den kommenden Tagen vornehmen.

Begründung: Aufgrund der umfassenden 2G-Plus-Regelungen in der Stadt, bei Veranstaltungen, in Gastronomie und Geschäften, sei es in der aktuellen Pandemielage richtig, einen neuen Weg einzuschlagen.

Weiter heißt es: Es war richtig, bei den vorangegangenen Corona-Varianten und Öffnungsmodellen auf eine digitale Kontaktnachverfolgung zu setzen. Aber mit 2G-Plus hat Hamburg einen bundesweiten Standard gesetzt, der sich in der Pandemie bewährt hat. Pandemiepolitik heißt, Maßnahmen Tag für Tag neu zu bewerten. Daher ist die Kontaktnachverfolgung – auch in digitaler Form – bis auf Weiteres nicht mehr notwendig. Bei veränderter Lage in der Pandemie kann aber erneut auf diese Maßnahme zurückgegriffen werden. Das gilt auch für die Berechtigung zur Nutzung des Luca-App-Systems.

Unsere Fraktion hat schon 2020 erstmals eine Weiterentwicklung der Corona-Warn-App gefordert. Mit ihr haben wir auch weiterhin einen wichtigen digitalen Baustein in der Pandemiebekämpfung, den es jetzt aber vorrangig weiterzuentwickeln gilt.

Und: Für überregionale Großveranstaltungen gelten nunmehr neue Zuschauer-Regeln.

Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer haben sich gemeinsam auf bundesweit einheitliche Regelungen zur Durchführung von überregionalen Großveranstaltungen verständigt. Hamburg setzt diese Regelung um.

Auch in Hamburg können somit überregionale Großveranstaltungen in Innenräumen vor maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch vor maximal 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauern, stattfinden. Bei Großveranstaltungen im Freien sind maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität erlaubt, wobei höchstens 10.000 Personen eingelassen werden dürfen.

Für Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsräume mit bis zu 2.000 Personen ändert sich durch die Vereinbarungen zu überregionalen Großveranstaltungen nichts. Hier bleibt es bei den bestehenden Regelungen.

Nach wie vor gilt das 2G-Plus-Zugangsmodell sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Darüber hinaus sind getrennte Zugänge für die einzelnen Blöcke vorzusehen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich nicht mehr als maximal 2.500 Leute in einem Stadion begegnen können.

Eine Anpassung der Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist nicht erforderlich. Die Genehmigung erfolgt wie bisher im Wege von Ausnahmegenehmigungen für feste Betriebsstätten, die bereits in der Rechtsverordnung verankert ist.

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