Corona-Pandemie: Senat weitet 2G-Regel aus

Die nüchterne Wahrheit in diesen Tagen lautet: Wir befinden uns in Deutschland mitten in der vierten Corona-Welle.

Die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen) liegt im ganzen Land bei 336 (Stand 18.11.). Trauriger Spitzenreiter ist dabei Sachsen mit einer Inzidenz von 761, in einigen Landkreisen wurde schon die Marke von 1000 überschritten.

In Hamburg sind derzeit die Zahlen weniger schlecht (von „gut“ kann man hier nicht sprechen) als in vielen Teilen Deutschlands. Die Inzidenz liegt bei 185,5 (Stand 17.11.) und damit noch weit unter den Werten anderer deustcher Großstädte – sicherlich auch ein Ergebnis frühzeitiger Maßnahmen die hier getroffen wurden.

Aber auch hier geht die Zahl Neu-Infektionen ständig weiter nach oben, so dass der Senat am Dienstag beschlossen hat, die Maßnahmen noch einmal zu verschärfen.

Bereits im August hatte Hamburg als erstes Bundesland zusätzlich zur bundesweit geltenden 3G-Regel das 2G-Modell eingeführt. Damit sind seitdem in unserer Stadt insbesondere infektionsproblematische Veranstaltungen und Zusammenkünfte nur unter 2G-Bedingungen möglich.

Der Senat hat nun entschieden, die 2G-Regel nun auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko verbindlich auszuweiten. Die aktualisierte Hamburgische Eindämmungsverordnung tritt am kommenden Samstag,  20. November, in Kraft.

Zu den 2-G-Pflichtbereichen gehören nunmehr:

  • Körpernahe Dienstleistungen (außer: Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen, hier gilt weiterhin 3-G),
  • Gastronomie (auch Gastro-Bereiche in Einrichtungen und auf Weihnachtsmärkten),
  • Clubs, Bars, Diskos, Tanzveranstaltungen, Konzerte usw.,
  • Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Fitness-Studios,
  • Freizeitchöre und -orchester.

Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Betriebe verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen, zum Beispiel die App CovPassCheck.

Corona-Impfung

Natürlich besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den steigenden Infektionszahlen und der noch immer zu hohen Zahl der Nicht-Geimpften. Das belegen die folgenden Zahlen eindrucksvoll: Die 7-Tage-Inzidenz in Hamburg beträgt für Geimpfte 22, für Nicht-Geimpfte 678 – und gerade letztere haben einen extrem höhere Wahrscheinlichkeit, schwer oder lebensbedrohlich zu erkranken.

Auch wenn in Hamburg in den Intensivbereichen der Kliniken die Situation noch nicht so dramatisch wie in anderen Bundesländern ist, müssen jetzt schon in Hamburger Krankenhäusern andere wichtige Operationen, z. B. im orthopädischen Bereich, verschoben werden, um der Lage Herr zu werden, weil viele ungeimpfte Corona-Kranke die Intensivbetten belegen.

In Sachen Corona-Impfung sind wir in Hamburg zwar auch relativ weit vorn . mit einer Quote von 75 Prozent liegen wir über dem Bundesdurchschnitt von 70 Prozent – , aber das reicht aus den vorher genannten Gründen nicht aus, um die gut durch Herbst und Winter zu kommen.

Impfungen sind der Weg aus der Pandemie. Corona-Schutzimpfungen finden derzeit in Hamburg in vielen Stadtteilen ohne Termin statt. In Niendorf bspw. am kommenden Freitag von 12:30-19 Uhr im Tibarg Center. Hier gibt es Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen und freie Wahl des Impfstoffes im Rahmen der geltenden STIKO-Empfehlungen. Weitere Termine gibt es hier: https://www.hamburg.de/corona-impfstationen

Auch in den 12 Hamburger Krankenhäusern kann man sich nach wie vor mit einem Termin impfen lassen (hier: https://www.hamburg.de/corona-impfung/15040122/krankenhaus/)

Und natürlich wird weiter in über 1.100 Arztpraxen geimpft, darunter sind zahlreiche kinder- und jugendmedizinische Praxen.

Letztlich nützt die Impfung nicht nur solidarisch der Allgemeinheit, sondern dient dem eigenen Schutz und dem der Familie, des Freundes- und Bekanntenkreises sowie der Arbeitskolleginnen und -kollegen.

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