Der Senat hat gestern in einer neuen Verordnung weitere Lockerungen auch für den Sport beschlossen.
Der Hamburger Sportbund hat diese gut zusammengefasst:
Danach ist folgendes wieder möglich:
Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand ist für Gruppen von bis zu 10 Personen wieder möglich.
Das gilt für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Sportarten beispielsweise wie Beachvolleyball, Rudern (alle Großboote), Segeln, Kampfsport oder Tennis (Doppel) können damit in ihren gewohnten Betrieb zurückkehren. Entsprechende Schutzkonzepte sind bei Sportarten in geschlossenen Räumen nach § 6 zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung nach §7 ist einzuhalten.
Alle Schwimmbäder sowie Natur- und Sommerbäder dürfen wieder öffnen (welche Bäder der Bäderland geöffnet werden, finden Sie unter www.baederland.de)
Die Nutzung angeschlossener Saunabereiche bleibt untersagt.
Die Umkleiden sind nutzbar. Es handelt sich dann um „Betrieb von für Publikumsverkehr geöffneten Einrichtungen“ (§ 5 (1) 1. der VO), bei dem gilt: Personen müssen an öffentlichen Orten zueinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
Mitglieder- und Vereinsversammlungen
Mitgliederversammlungen und Gremiensitzungen von Vereinen sind bereits seit der letzten Verordnung wieder erlaubt. Die spezifischen Regelungen entnehmen Sie bitte der Verordnung in §10.
Für Veranstaltungen gelten nun die folgenden Regelungen: Veranstaltungen sind unter Auflagen zur Kontaktrückverfolgung sowie Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder erlaubt. Die zulässige Teilnehmerzahl hängt unter anderem davon ab, ob die Veranstaltung unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfindet. Bei Veranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen dürfen bis zu 1000 Personen teilnehmen (in geschlossenen Räumen bis zu 650), ohne feste Sitzplätze im Freien bis zu 200 Personen (in geschlossenen Räumen bis 100). Wird Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Höchstzahl bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze um jeweils die Hälfte.
Die ab morgen gültige neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist hier einsehbar: https://www.hamburg.de/verordnung/14031938/2020-06-30-rechtsverordnung/. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende August.
https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5557/sport-ohne-abstand-wieder-moeglich