Die Hamburger Verkehrsbehörde hat das bestehende Nutzungsverbot von Tausalz aufgrund der außergewöhnlichen Winterlage vorübergehend ausgesetzt. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis zum 21. Januar und erlaubt Bürgerinnen und Bürgern das Streuen von klassischem Tausalz, um gefährliche Eisflächen auf Gehwegen zu beseitigen. Damit reagiert der Senat auf die anhaltende winterliche Witterung und die besonderen Anforderungen im städtischen Winterdienst.
Hamburg erlebt derzeit die stärksten Schneefälle seit rund 15 Jahren. In Kombination mit vorhergesagten Schneefällen, kurzen Tauphasen am Tag und anschließendem Überfrieren entsteht eine erhöhte Glättegefahr, die allein mit mechanischen Winterdienstmaßnahmen nicht ausreichend beherrschbar ist. Zahlreiche Wege bleiben trotz intensiver Räumarbeiten gefährlich glatt.
Verkehrssenator Anjes Tjarks betonte, dass die Stadtreinigung im Dauereinsatz sei und viele Anwohnerinnen und Anwohner ihrer Räumpflicht nachkämen. Dennoch sei es wichtig, gefährliche Eisflächen auch mit Streusalz zu entschärfen, um die Mobilität insbesondere von älteren und eingeschränkten Menschen sicherzustellen. Gleichzeitig appelliert der Senat an die Bevölkerung, Tausalz verantwortungsvoll und umweltbewusst einzusetzen.
Mit der temporären Aufhebung des Nutzungsverbots will die Stadt sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger sich auch bei extremen Witterungsbedingungen sicher im öffentlichen Raum bewegen können.