Hamburger Koalition setzt Signal für mögliches AfD-Parteiverbotsverfahren

Die AfD stellt mit ihrer Programmatik, ihrem Auftreten und dem Handeln zentraler Funktionsträgerinnen und -träger eine wachsende Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Verfassungsschutzbehörden auf Landes- und Bundesebene kommen seit Jahren zu immer deutlicheren Bewertungen über die rechtsextreme Prägung der Partei.

Vor diesem Hintergrund sollen die Instrumente und Möglichkeiten der Demokratie verantwortungsvoll und rechtsstaatlich geprüft werden. Ziel ist es, frühzeitig und fundiert zu klären, ob die Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen, um demokratische Institutionen vor einer Partei zu schützen, die sie offen infrage stellt.

Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich unsere Fraktion und die Grünen daher für ein gestuftes Vorgehen ein, das auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage aufbaut und die Erfolgsaussichten eines möglichen Parteiverbotsverfahrens der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht sorgfältig prüft. Über die rot-grüne Initiative entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 14. Januar.

Die AfD hat wiederholt gezeigt, dass sie keine Partei ist, die fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Seit Jahren belegen die Verfassungsschutzbehörden, wie tief die Partei von Rechtsextremen durchdrungen ist und wie stark sie von ihnen geprägt wird. Wer die offenen Sympathien von AfD-Funktionärinnen und -Funktionäre sowie ihrer Jugendorganisation für antidemokratische und rechtsextreme Ideologien beobachtet, erkennt klar, in welche Richtung sich diese Partei entwickelt hat.

Dieser Schritt ersetzt nicht die politische Auseinandersetzung. In Parlamenten und Zivilgesellschaft muss extremistischen Positionen weiterhin entschieden widersprochen und ihnen inhaltlich begegnet werden.

Hintergrund

Die AfD wird seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Mehrere Landesverbände sind von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz kommt in seinem aktuellen Gutachten zu der Bewertung, die Bundespartei als gesichert rechtsextrem einzuordnen.

Diese Einstufung ruht derzeit aufgrund einer Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln. Sobald das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag der AfD ablehnt und die Einstufung ohne weitere Stillhaltezusage Bestand hat, unterstützen die rot-grünen Regierungsfraktionen die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Die Arbeitsgruppe soll die relevante Erkenntnislage zusammentragen, bewerten und prüfen, ob diese die Voraussetzungen für ein erfolgversprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfüllt. Dabei sollen verschiedene rechtliche Optionen geprüft werden, darunter ein mögliches Parteiverbot, Teilverbote einzelner Landesverbände bzw. ein Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung.

Kommt die Arbeitsgruppe zu einem tragfähigen Ergebnis, soll sich Hamburg auf Bundesebene für die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 21 Absatz 2 oder 3 des Grundgesetzes sowie § 43 BVerfGG einsetzen.

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