Nachgefragt: Was gibt es Neues zum Bebauungsplan Schnelsen 79?

Das sog. Plangebiet „Schnelsen 79″ liegt an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein zwischen den Straßen Grothwisch, dem Bönningstedter Weg und der nördlichen Bebauung der Klaus-Nanne-Straße. In den 1990er Jahren sollte das Projekt mit ca. 175 Wohneinheiten entwickelt werden. Nachdem die Bezirksversammlung Eimsbüttel die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1995 ablehnte, wurde das Planverfahren durch den Senat evoziert und dann erst einmal viele Jahre nicht weiterverfolgt. Etwa 2007 erfolgte eine Wiederaufnahme des Verfahrens mit dem Ziel, den Bau von ca. 110 Einfamilienhäusern zu ermöglichen. Mit der örtlichen Bürgerinitiative wurde dann 2013 ein Kompromiss gefunden, der noch ca. 60 Wohneinheiten in Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern in durchgrünter Anordnung vorsah.

Gegen den Plan läuft derzeit ein Normenkontrollverfahren und auf Bitten von Schnelsener Bürgern hatten wir erneut bei der Verwaltung zum aktuellen Stand nachgefragt.

Uns wurde mitgeteilt, dass ein Gerichtstermin bislang noch nicht anberaumt sei.

Auch zum Thema Oberflächenwasser erreichten uns Nachfragen. Hierzu wurde uns noch einmal dargestellt, dass dies innerhalb des Verfahrens intensiv diskutiert und abgearbeitet worden sei.

So seien zur Erstellung des Oberflächenentwässerungskonzeptes eigens insgesamt 18 Sondierbohrungen bis zu 6m Tiefe unter Gelände durchgeführt worden. Der Grundwasserstand sei dadurch in Tiefen von rd. 1,50 m bis 6 m unter Gelände festgestellt worden. Gemäß des Oberflächenentwässerungskonzepts sei in Teilen des Gebietes eine Versickerung gut möglich. Letztendlich sei für das Plangebiet ein Entwässerungskonzept mit Gräben und Rigolen erstellt worden. In Herleitung aus dem Oberflächenentwässerungskonzept träfe der Bebauungsplan Festsetzungen zur Versickerung und zum verzögerten Abfluss des Oberflächenwassers, so dass diesbezüglich aus Sicht des Bebauungsplans keine Gefährdung der Nachbarschaft aus dem Vorhaben zu erwarten sei. Dabei wäre ein 10-jähriges Regenereignis und zur Absicherung der Betrachtung auch ein 100-jähriges Regenereignis berechnet worden. Für Starkregenereignisse sei eine Versickerungsfläche im Bebauungsplan vorgehalten, die mögliche Überläufe der Gräben aufnehmen könne.

Wir bleiben an dem Thema weiter dran.

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