Heute ging es wieder zum Runden Tisch „Wir für Niendorf“, an dem sich monatlich viele Akteure aus dem Stadtteil, Verwaltung, Polizei und Politik über die Situation in den Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose austauschen sowie sich über die Lage im Stadtteil und die unterschiedlichen Integrationsangebote in der Alten Villa informieren.
Alle Informationen dazu gibt es hier: https://www.wirfuerniendorf.de/welcome/

Aus der Runde gibt es auch immer wieder Fragen und Anliegen, die wir politisch aufgreifen und an die zuständigen Stellen bringen können.
Aus der Juli-Sitzung hatte ich Fragen zur Verweildauer in den Erstaufnahmen (EAs), zur Situation in der Schmiedekoppel, den Integrationsmaßnahmen bei der Weiterverteilung sowie zur Entwicklung bei selbstverletzendem Verhalten und Suizidversuchen an die Behörden weitergeleitet.
Nachstehend die Rückmeldungen:
Verweildauer in den Erstaufnahmen
Vorbemerkung: Unsere Abfrage aus der Datenbank kann historisch nur bedingt Zahlen liefern. Das liegt daran, dass die Datensätze der Bewohnerinnen und Bewohner sechs Monate nach Auszug gelöscht werden (Löschkonzept des Datenschutzes). Eine rückwirkende Auswertung für 2024 ist daher nicht möglich. Doch auch innerhalb des Betrachtungszeitraum von sechs Monaten kann hier lediglich eine Annäherung an eine durchschnittliche Verweildauer vorgenommen werden, da keine gezielte Auswertungsfunktion für die abgefragten Daten vorhanden ist, sondern gewisse Abfrageparameter herangezogen werden müssen. Die jeweiligen Abfrageparameter werden untenstehend näher erläutert.
Wie ist die Entwicklung?
Hierfür dient die Grundlage, die auch für die Beantwortung sämtlicher Anfragen herangezogen wird. Die durchschnittliche Verweildauer berechnet sich aus der Differenz zwischen Erstankunft und dem Umzug in eine Folgeunterkunft. Sämtliche andere Auszugsgründe sind hier nicht berücksichtigt.
| Quartale | Mittelwert von Gesamt [Tage] |
| Q1 25 | 392 |
| Q2 25 | 367 |
| Gesamtergebnis | 379 |
Wie ist die Entwicklung in der EA Schmiedekoppel?
Im Gegensatz zur Beantwortung der vorherigen Frage wird hier ausschließlich die Verweildauer in beiden Standorten Schmiedekoppel berechnet. Von Quartierankunft bis Quartierauszug, ohne Berücksichtigung der eigentlichen Erstankunft. Die Daten sind auch nicht auf den Auszugsgrund Umzug in eine Folgeunterkunft beschränkt, da die Bewohnerinnen und Bewohner ja durchaus auch in einer andere Erstunterkunft verlegt werden können, oder Rückreise in Heimatstaat oder ins Kirchenasyl gehen (dies sind nur einige Beispiele).
| Zeitraum | Mittelwert von Verweildauer [Tage] |
| Q1 2025 | 285 |
| Q2 2025 | 232 |
| Gesamtergebnis | 265 |
Integrationsmaßnahmen bei der Weiterverteilung
Wie werden bereits erfolgte örtliche Integrationsanstrengungen (gerade wenn man fast zwei Jahre an einem Standort war) bei der Weiterverteilung berücksichtigt?
Grundsätzlich berücksichtigt Fördern und Wohnen (F&W) bei Verlegungen aus der Erstaufnahme in die öffentlich- rechtliche Unterbringung eine Vielzahl von unterbringungsrelevanten Informationen und versucht, insbesondere bei Familien mit Kindern, die bereits eine sozialräumliche Anbindung haben, den Verbleib im Sozialraum zu gewährleisten, oder eine bestmögliche Alternative anzubieten. Die Aufnahme- und Vermittlungsstelle, die für die Platzvergabe in der öffentlich- rechtlichen Unterbringung zuständig ist, steht dabei in engem Austausch mit den Erstaufnahmen. Dabei werden alle unterbringungsrelevanten Informationen (Sozialraumbezug, fachärztliche Anbindung, Unterbringungseinschränkungen) erfasst und unter Berücksichtigung der freien Kapazitäten in der öffentlich- rechtlichen Unterbringung zu berücksichtigen versucht. Aufgrund der insgesamt fehlenden Kapazitäten in der öffentlich- rechtlichen Unterbringung, sind Verlegungen außerhalb des aktuellen Bezirkes nicht auszuschließen.
Plätze für alleinreisende Frauen
Schmiedekoppel 29: Zwei Flure ausschließlich für Frauen mit 128 Plätzen bei einer Belegung von 4 Personen pro Container.
Schmiedekoppel 30: Sechs Hütten mit je 6 Plätzen, mithin 36 Gesamtplätze.
Es sind derzeit keine konkreten weiteren Plätze für alleinreisende Frauen geplant. Je nach Zugangskonstellationen im Ankunftszentrum können in den dezentralen EA-Standorten existierende Flure oder Bereiche umgewandelt werden, um einem möglichen Bedarf zu entsprechen.
Entwicklung selbstverletzendes Verhalten und Suizidversuche
In den Erstaufnahmestandorten Schmiedekoppel 29 und 30 trugen sich in 2024 fünf Suizidversuche und fünf Fälle mit selbstverletzendem Verhalten zu. In 2025 hat es bislang keinen Suizidversuch und einen Fall mit selbstverletzendem Verhalten gegeben.
Ein Anstieg in den Erstaufnahmeeinrichtung ist anhand dieser Zahlen nicht zu erkennen. Dennoch ist bekannt, dass die lange Verweildauer in der Erstaufnahme zu Unzufriedenheit bis hin zu behandlungsnotwendigen psychischen Problemen führen kann. Das Sozialmanagement von F&W ist für diese Problemlage besonders sensibilisiert. Das Budget für die niedrigschwellig angebotene Stabilisierungssprechstunde wurde erhöht und das Betreuungsangebot verbessert. Bei schwereren Erkrankungen organisiert das Sozialmanagement die Anbindung an die Psychiatrischen Institutsambulanzen oder an CENTRA.