Um den Treibhausanteil in der Luft zu verringern, haben wir uns auch in Hamburg ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Mit der sogenannten „Dekarbonisierung“ sollten CO2-verursachende Technologien reduziert werden. Ziel ist es schließlich, fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien zu ersetzen.
Eine wichtige Maßnahme ist in diesem Zusammenhang der Ausbau leitungsgebundener Wärmeversorgung. Dieses Thema beschäftigt uns in der Politik schon lange, vor allem aber auch Haus- und Wohnungseigentümer/innen sowie natürlich auch Mieter/innen.
Da es hierzu eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten gibt, habe ich mich damit an die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gewandt.
Vorab:
Unsere Planungen für den Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung – einschließlich Fernwärme, Nahwärme und Quartiersnetze – sehen vor, dass bis 2030 mindestens 35 Prozent und bis 2045 mindestens 50 Prozent des Endenergieverbrauchs für Raumwärme und Warmwasser in Hamburger Gebäuden durch diese Art der Wärmeversorgung gedeckt werden sollen.
Aktuell werden u. a. Eignungsgebiete für den Wärmenetzausbau von der BUKEA analysiert, um diese Analysen mit den Ausbauplanungen der in Hamburg tätigen Wärmenetzbetreiber sowie mit den Bedarfen großer Wohnungsbestandhalter abgestimmt. Diese Planungen berücksichtigen vor allem die Stadtentwicklung, die Kundennachfrage sowie technische und wirtschaftliche Kriterien bei Wärmenetzausbau.
Die BUKEA wird dabei Gebiete ausweisen, in denen vorrangig dezentrale Gebäudewärmeversorgung unter Berücksichtigung der lokalen erneuerbaren Energiepotenziale möglich ist. Hierbei kommen vor allem Wärmepumpen als effizienteste erneuerbare Wärmetechnik zum Einsatz.
Zum Stand des Fernwärmeausbaus:
Durch die Vorgaben aufgrund der Erneuerbaren-Energien-Pflicht (EE-Pflicht) in unserem Klimaschutzgesetz sowie durch die Energiekrise, ausgelöst durch den Ukrainekrieg, und auch jüngst durch die Diskussionen um die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sei die Nachfrage nach Fernwärme, bzw. nach Wärmenetzanschlüssen allgemein enorm gestiegen. Vor 2021 seien Wärmenetze hauptsächlich im Neubau gewachsen bzw. neu entstanden (z.B. Hafen City oder diverse IBA-Projekte). Mittlerweile würden die Anschlüsse von Bestandsgebäuden überwiegen.
Konkrete Zahlen zum Ausbau der Fernwärme würden aktuell nur von den Hamburger Energiewerken (HEnW) vorliegen. Das Unternehmenskonzept sehe ein starkes Wachstum bis 2030 vor, welches einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung der Klimaplanziele leisten solle. Bis heute hätten die jährlichen Vertriebsziele der HEnW erreicht und sogar leicht übertroffen werden können: Allein in der zentralen Fernwärme seien die Vertragsabschlüsse 2023 bis August gegenüber demselben Zeitraum 2022 um 17% gesteigert worden, und das Ziel sei für 2023 erhöht worden.
Die Zielerreichung des Hamburger Klimaplans, bis 2030 35% der Gebäudewärme durch Fernwärme zu versorgen, sei auf einem guten Weg.
Meine zweite Frage bezog sich auf die Möglichkeiten, Einzelhäuser an die Fernwärme anzuschließen:
Die Anschlussmöglichkeit eines Einfamilienhauses hänge aktuell hauptsächlich von der Wirtschaftlichkeit eines Einzelanschlusses ab. Diese sei hauptsächlich von der Länge der notwendigen Anschlussleitung und von der durch das Gebäude abgenommenen Wärmemenge abhängig. In der Regel wiesen Einzelhäuser eine zu kleine Wärmeabnahme auf, um wirtschaftlich in ein Bestandsnetz integriert zu werden.
Zudem sei festzuhalten, dass der Anschluss von großen Mehrfamilienhäusern mit einem hohem Wärmebedarf bezüglich des Anschlussaufwandes (hinsichtlich der Bindung von Planungs- und Bauressourcen) kaum einen Unterschied zu kleinen Anschlüssen aufweise.
Der Anschluss eines Mehrfamilienhauses weise daher einerseits eine höhere Wirtschaftlichkeit und andererseits eine höhere CO2-Einsparung bei gleichem Aufwand auf. Da die Planungs- und Bauressourcen momentan stark begrenzt seien, liege die Priorisierung auf dem Anschluss von größeren Gebäuden.
Es bestehe aber theoretisch die Möglichkeit für Einfamilienhäuser- oder Reihenhaussiedlungen einen gemeinsamen Anschluss anzustreben. Die Wärmeverteilung über ein Quartiersnetz müsse dabei durch die Gebäudeeigentümer selbst organisiert werden und es müsse einen gemeinsamen Übergabepunkt geben.
Die BUKEA arbeite aber im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung schon daran, in Zukunft solche „Nachbarschaftsnetze“ zu unterstützen.
Sobald erste Ergebnisse der Voruntersuchungen vorliegen, werde die BUKEA in verschiedenen Formaten (z. B. Wärmekataster online, telefonische Beratung usw.) über diese berichten.
Im Wärmekataster seien auch alle Wärmenetze in der Stadt Hamburg und deren lokale Ausbreitung dargestellt. Dort könnten auch dazugehörige Informationen zu den Betreibern der Netze und Eigenschaften der damit bereitgestellten Wärme abgerufen werden.
Generell könne man sich aber schon jetzt an die Hamburger Energielotsen wenden und sich vollumfänglich beraten lassen. Darüber hinaus solle man sich an die jeweiligen Klimaschutzmanager in den Bezirken wenden.
Meine nächste Frage zielte darauf, wie es bei der Entwicklung lokaler Wärmenetze für Wohnquartiere, die nicht ans Fernwärmenetz angeschlossen sind, aussieht:
Mit der Erstellung und Umsetzung von „energetischen Quartierskonzepten“ in Bestandsquartieren initiiere, begleite und unterstütze die BUKEA schon seit einigen Jahren in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen und der Wohnungswirtschaft die energetische Verbesserung und Dekarbonisierung einzelner Quartiere.
Des Weiteren fordere die BUKEA bei größeren Wohnungsbauvorhaben im Zuge von Bebauungsplanverfahren regelmäßig Energiefachpläne, in denen u. a. die Errichtung lokaler Wärmenetze untersucht werde. Die im jeweiligen Energiefachplan identifizierte klimafreundlichste Wärmeversorgung bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Vertretbarkeit werde dann im Zuge der B-Plan-Verordnung bzw. über zu schließende vertragliche Regelungen abgesichert. Diese beiden Instrumente seien wichtige Bausteine der kommunalen Wärmeplanung und würden in Zukunft verstärkt weitergeführt. Darüber hinaus würden im Rahmen der Erstellung eines Wärmeplans weitere Umsetzungsmaßnahmen in diesem Bereich untersucht, also z. B. Förderung und Beratung.
Eine wichtige Frage in dem Zusammenhang ist natürlich, wie lange die Umsetzung neuer Wärmenetze dauert, bzw. ob es dann solange eine Aufschub von der Umrüstungspflicht für alte Gas-/Ölheizung gibt:
Entsprechend der Erfahrungen der Wärmenetzbetreiber dauere es meist 1 -2 Jahre von der Planung bis zur Inbetriebnahme einer neuen Wärmeleitung – ohne Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Wärme aus EE oder unvermeidbarer Wärme. Dies sei allerdings von sehr vielen Faktoren abhängig und könne deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Befristete Ausnahmen von der EE-Pflicht im Klimaschutzgesetz seien diesbezüglich selbstverständlich möglich. Und ähnliche Übergangsfristen seien auch nach der neuen GEG-Novelle vorgesehen.
Abschließend fragte ich noch nach den diversen Förderprogrammen:
Zum einen gebe es das Bundesprogramm für effiziente Gebäude und effiziente Wärmenetze (BEG und BEW), in Hamburg das Förderprogramm Erneuerbare Wärme (IFB).
Und über das IFB würden sowohl Erneuerbare Energien beim Heizungstausch als auch Wärmenetze gefördert. Ob sich diese Landesfördermittel mit zukünftigen Fördermitteln ergänzen ließen, könne die BUKEA derzeit nicht bestätigen.