In der heutigen Bürgerschaftssitzung wurde zunächst Martin Willich gedacht, der zwei Tagen zuvor im Alter von 80 Jahren verstorben ist. Er saß für die CDU von 1974 bis 1995 in der Bürgerschaft, der er auch als Präsident vorstand, später wurde er mit großer Mehrheit zum Verfassungsrichter gewählt.
Unsere Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit in ihrer Gedenkrede: „Martin Willich hat hier im Norden in der ihm so eigenen kreativen und humorvollen Art stets für seine wichtigsten Werte eingestanden: Freiheit und Unabhängigkeit. Er war ein liberaler Konservativer, mit eigenem Kopf, unabhängig, nicht zwingend immer der Mehrheitsmeinung seiner Partei, er war bodenständig, humorvoll, nahbar – eben ein Demokrat durch und durch.“
Nach dem Gedenken an den früheren Bürgerschaftspräsidenten folgten 6 1/2 Stunden Debatten zu neuen Initiativen, Ausschussberichten und Senatsmitteilungen.
Im Mittelpunkt stand unser rot-grüner Antrag, sich auf Bundesratsebene für ein rechtssicheres gestuftes Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen AfD-Verbots einzusetzen.
Klar ist, dass Parteien nicht von Parlamenten und anderen Parteien verboten werden und ausschließlich das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet.
Die vergangenen Jahre haben aber auch gezeigt, dass die AfD offen und systematisch unser demokratisches System bekämpft, was die Verfassungsschutz-behörden auf Landes- und Bundesebene in ihren Einstufungen bestätigen.
Mit dem Beschluss soll eine gemeinsame Bund-Länder-Gruppe alle Erkenntnisse zusammentragen und die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens sorgfältig prüfen.


Des Weiteren setzen wir uns mit einem Antrag für die Weiterentwicklung der Schuldenbremse auf Bundesebene ein. Es geht uns dabei insbesondere um Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz sowie um die Nutzung von Verteidigungskrediten auch für den Katastrophenschutz und die Cyberabwehr. Durch eine leichte Erhöhung des zweckgebundenen Verschuldungsspielraums soll außerdem mehr Geld für Bildung, Forschung, Innovation und Klimaneutralität zur Verfügung stehen. Zusätzlich wollen wir uns für intelligentere Regeln für Schulden in Notsituationen einsetzen.
Mit einem interfraktionellen Antrag haben wir die Ausweitung der Heilfürsorge auf den Justizvollzugsdienst auf den Weg gebracht. Die Leistungen der Heilfürsorge ähneln der gesetzlichen Krankenversicherung und sollen die Beschäftigten spürbar entlasten, insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen.
Beschäftigte im Justizvollzug leisten täglich unter hohen körperlichen und psychischen Belastungen einen unverzichtbaren Beitrag für die öffentliche Sicherheit und Resozialisierung von Gefangenen. Anders als Polizei und Feuerwehr hatten sie bislang keinen Zugang zur Heilfürsorge.
Mit einem weiteren Antrag setzen wir uns für eine noch stadtverträglichere und ökologischere Ausgestaltung der Außenwerbung in Hamburg ein. Das soll u. a. durch die Nutzung von Solarenergie, weniger Lichtverschmutzung sowie mehr Fahrgastunterständen an Bushaltestellen, die zudem häufiger begrünt werden sollen, geschehen. Zugleich sollen der Stadt durch die Bereitstellung der Werbeflächen wichtige Einnahmen gesichert bleiben.
Zudem haben wir mit einem Antrag eine Prüfung beschlossen, an welchen Standorten im Stadtgebiet neue Badestellen entstehen können. Dabei sollen Sicherheit, Wasserqualität, Umwelt- und Naturschutz sowie bestehende Nutzungen berücksichtigt werden.
Weiteres in Kurzform:
Wir setzen uns für die Schaffung zukünftig einheitlicher und modularer Vertragsstandards für wissenschaftsbasierte Startup-Ausgründungen ein.
Wir wollen die Vorteile von Künstlicher Intelligenz (KI) für den Hamburger Tourismus aktiv nutzen und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Wir unterstützen die Resolution des 21. Parlamentsforums Südliche Ostsee, mit der im südlichen Ostseeraum künftig sozial ausgewogene und wirksame Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, die zugleich Energie- und Versorgungssicherheit sowie wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigen.
Und: Mit der Überprüfung der Hamburger Kommunalabgaben hat der Hamburger Senat eine dreijährige Steuerbefreiung für die Aufnahme ungefährlicher Hunde aus dem Tierheim ab 2027 beschlossen, damit setzt der Senat unser Ersuchen aus dem Juli 2025 um.
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