Aktuelles zum Corona-Virus (17.04.2020): Senat beschließt zum 20. April erste Lockerungen für Hamburg

Der Senat hat heute erste Lockerungen der bisherigen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen. Nachstehend der Informationstext des Senats. Hier finden Sie die neugefasste Verordnung im Wortlaut: https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13862636/2020-04-17-rechtsverordnung/

Um die Gesundheit zu schützen, ist es weiterhin entscheidend, dass wir in Hamburg aufeinander achten und insbesondere die Abstandsregeln weiter befolgen.

  • Erlaubt ist das Beisammensein mit Menschen, die im selben Haushalt wohnen. Wer alleine lebt, darf sich mit einer anderen Person treffen. 
  • Achten Sie auf Hygiene: häufiges Händewaschen sowie Niesen und Husten nur in die Armbeuge. 
  • Wir empfehlen das Tragen eines Mundschutzes im öffentlichen Nahverkehr, wenn Sie in Läden einkaufen oder an einem Ort mit mehreren fremden Menschen sind.

Das ist ab dem 20. April 2020 erlaubt

Lebensmittel einkaufen

Supermärkte, Bäckereien und andere Lebensmittelläden sowie Lebensmittelstände auf Wochenmärkten haben geöffnet. 

Beim Einkaufen gelten die Abstands- und Hygieneregeln. 

Wer Hilfe beim Einkauf braucht, kann sich von einer Person außerhalb des eigenen Haushalts begleiten lassen.  

Pizza und Eis

Wer keine Zeit oder Lust zum Kochen hat, kann Pizza, Döner oder andere Mahlzeiten bestellen – Liefern und Abholen sind gestattet. Auch einige Restaurants bieten zurzeit diesen Service an.  
Auch Eis-Dielen dürfen außer Haus verkaufen – aber das Eis muss mitgenommen werden, denn ein Verzehr an Ort und Stelle ist nicht erlaubt. Sie können Ihr Eis aber im Gehen schlecken.

Mal schnell zum Kiosk gehen 

Zeitungskioske sind geöffnet – aber nur zum Einkaufen. Das Beisammenstehen in kleinen Gruppen ist genauso verboten wie der Verzehr von Getränken oder Essen vor Ort. Cornern am Kiosk ist also untersagt.

Einkaufen im Einzelhandel

Alle Geschäfte, deren Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzt ist, dürfen öffnen. Sie sind verpflichtet, Vorsorge zu treffen, so dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. 

Das Abholen von bestellten Waren ist erlaubt. 

Auch Einkaufscenter dürfen öffnen, so dass man die Geschäfte dort erreichen kann – überall gelten die Abstandsregeln.

Reparieren, Saubermachen

Baumärkte, Reinigungen, Waschsalons sind geöffnet.

Handwerksbetriebe und Werkstätten dürfen öffnen und Aufträge annehmen. Handwerker dürfen in die Wohnung kommen, müssen sich aber an die Abstandsregeln halten.

Arbeiten 

Sofern dadurch niemand gefährdet wird, können alle arbeiten gehen. Die Berufstätigkeit ist nicht auf Branchen beschränkt. Auch am Arbeitsplatz müssen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden – dafür muss der Arbeitgeber sorgen. In bestimmten Branchen kann Home-Office eine Alternative sein, um die Gefahr der Ansteckung zu reduzieren. 

Studieren 

Das Semester läuft, das Studium ist online möglich. Ausgenommen sind Prüfungen und bestimmte Praxisveranstaltungen, wie zum Beispiel in Laboren – diese können unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen stattfinden.

Lesen, studieren, sich informieren

Bibliotheken und Archive öffnen wieder. Hier müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.

Schule

Der persönliche Schulbesuch ist bis mindestens 27. April 2020 den meisten Schülerinnen und Schülern untersagt und wird durch Online-Unterricht ersetzt. Eine Präsenzpflicht gibt es aber bei Prüfungen, die unter hohen Auflagen in den Schulen stattfinden. 

Kitas 

Kitas bleiben geschlossen, bieten aber eine Notbetreuung an. Sie steht allen offen, die zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind. Dies gilt insbesondere, wenn die Eltern

  1. alleinerziehend sind,
  2. sich in einer persönlichen Notlage befinden oder 
  3. Tätigkeiten ausüben, die für unser aller Wohl unverzichtbar sind – zum Beispiel im Gesundheitswesen, bei der Polizei, als Kassiererin im Supermarkt oder als Erzieher.

Wer nicht in diesen Bereichen arbeitet, aber trotzdem auf eine Kita-Betreuung angewiesen ist, sollte sich an die Kita wenden. Die Notbetreuung soll auch dann ermöglicht werden.

Sport und Freizeit

Spazierengehen, Wandern, Joggen, Radfahren sind mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts oder alleine plus eine haushaltsfremde Person möglich.

Öffentlicher Nahverkehr 

U- und S-Bahnen sowie Busse fahren regelmäßig. Das Tragen einer Maske wird dringend empfohlen.

Auch Taxifahren ist möglich. 

Wer nachts unterwegs sein muss, kann den Shuttle-Service von Moia nutzen: Zwischen 0 bis 6 Uhr kann man mit einer gültigen HVV-Karte kostenlos durch das gesamte Hamburger Stadtgebiet fahren (4 Euro ohne HVV-Karte).

Autofahren

Tankstellen, Autowaschanlagen, Autowerkstätten sind geöffnet. Auch das Leihen eines Mietwagens ist möglich. Kauf und Verkauf von Autos sind wieder erlaubt.

Hotelübernachtungen sind nur Geschäftsreisenden erlaubt. Touristische Reisen bleiben untersagt.

Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens sind geöffnet. Wer krank ist oder sich krank fühlt, sollte einen Arzt zunächst telefonisch kontaktieren oder in die Notaufnahme gehen. 

Bei unklaren Symptomen wie Husten und Fieber bleiben Sie bitte zuhause und wenden sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117. 

Hochzeitsfeiern sind im engen familiären Kreis zulässig. 

Dasselbe gilt für Trauerfeiern.

Angebote für Zuhause 

Um sich in den eigenen vier Wänden zu beschäftigen, kann man eine Vielzahl digitaler Angebote nutzen: die kostenlose digitale Ausleihe der Hamburger Bücherhallen zum Beispiel https://www.buecherhallen.de/ebuecherhalle.htm, online-Vorführungen von Theatern, Planetarium, Elbphilharmonie und anderen Kultureinrichtungen https://www.hamburg.de/kultur-digital/ oder digitale Trainingseinheiten der Hamburger Sportvereine https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5446/sport-trotzt-corona.

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