Amoklauf in Hamburg – Verschärfung des Waffengesetzes und Hilfe für Betroffene

Der fürchterliche Amoklauf am vergangenen Donnerstagabend während einer Zusammenkunft der Zeugen Jehovas in Alsterdorf beschäftigt uns nach wie vor sehr.

Sieben Menschen wurden getötet und neun weitere größtenteils schwer verletzt – wir nehmen Anteil am Leid der Betroffenen und sprechen den Angehörigen der Opfer unser Mitgefühl aus.

Zudem gilt nochmal der große Dank den Polizei- und Rettungskräften, die schnell vor Ort waren und wohl Schlimmeres verhindert haben.

Der Täter, der durch das schnelle Eingreifen einer Spezialeinheit der Polizei in ein oberes Stockwerk flüchtete und sich dort selbst erschoss, hatte zuvor über 100 Schüsse abgegeben, mit seiner halbautomatischen Pistole konnte er mit mehreren Magazinen etliche Salven abfeuern, des Weiteren hatte er noch viele weitere geladene Magazine dabei.

Das wirft natürlich einige Fragen auf, vor allem nach schärferen Waffengesetzen. Unsere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die einen Tag nach dem Amoklauf erschüttert den Tatort besucht hatte, hatte gerade im Januar den Entwurf eines verschärften Waffengesetzes vorgelegt.

Das geschah unter dem Eindruck vieler Bluttaten mit Waffen im Laufe der letzten Jahre, unter anderem der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, die rechtsterroristischen Morde in Halle und Hanau und die Umsturzpläne der Reichsbürger, die ein großes Arsenal an Schusswaffen gehortet hatten.

Jetzt, nach der schrecklichen Tat in Hamburg kündigte Faeser an, den Entwurf noch einmal auf Lücken zu überprüfen und gegebenenfalls noch zu verschärfen.

Unter anderem solle laut Faeser beim Antrag auf eine Waffenbesitzkarte künftig überprüft werden, ob jemand psychologisch geeignet sei, dazu brauche es eine Überprüfung mit den Gesundheitsbehörden. Sie wolle vor allen Dingen eine bessere Vernetzung zwischen den Behörden, was zum Beispiel bei einem Wohnortwechsel wichtig sei. Bei der ersten Erteilung einer solchen Karte solle es ein ärztliches Attest geben. Zudem sollen auch halbautomatische Waffen in Privatbesitz verboten werden.

Von professioneller Seite gibt es Unterstützung, die Gewerkschaft der Polizei warf z. B. auch die Frage auf, ob das Lagern von Waffen für Sportschützen zu Hause verboten und den Schießsportvereinen überlassen werden.

In diesem Zusammenhang ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass Lobby-Verbände sich immer noch erheblich gegen Verschärfungen sträuben. Und noch ratloser bin ich, wenn ich Aussagen aus den Reihen der FDP höre, die vor übereilten politischen Schlüssen warnen und mit der lapidaren Aussage, das stünde nicht im Koalitionsvertrag, die Ernsthaftigkeit dieses  Problems anscheinend ignoriert.

Zurück zu den Todesopfern, zu den Verletzten, zu den Augenzeugen und den Angehörigen: Ohne professionelle Hilfe können derartig furchtbare Geschehnisse im Grunde nicht bewältigt werden, deshalb hat die Polizei Hamburg eine telefonische Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige eingerichtet –  die Rufnummern lauten:

040 / 4286 – 24393

040 / 4286 – 24386

040 / 4286 – 24323

Bitte beachten: Die Rufnummern dienen nicht der Abgabe von Hinweisen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Hamburg.

Und auch der Hamburgische Opferbeauftragte, Arne Dornquast, steht den Betroffenen unterstützend zur Seite und ist Ansprechpartner für jegliche Fragen.

Er hat ein Hilfetelefon unter 0800 000 7558 eingerichtet, dort bekommt man professionelle psychologische Unterstützung.

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