Corona: Nothilfefonds II für den Hamburger Sport mit rund vier Millionen Euro steht bereit – Anträge auf Zuschüsse können ab heute gestellt werden

Aufgrund der Einschränkungen in der Corona-Pandemie, die auch den gesamten Hamburger Sport hart treffen, baut die Stadt Hamburg ihre umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise weiter aus. Der Senat stellt mit dem Nothilfefonds Sport II weitere rund vier Millionen Euro finanzieller Unterstützung bereit. Gemeinnützige Sportvereine, Anbieter von anerkannten Rehasportkursen, Veranstalter von Sportveranstaltungen und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sollen so durch weitere nicht zurückzuzahlende Zuschüsse unterstützt werden. Ab dem heutigen Freitag, 6. November, können entsprechende Anträge gestellt werden, das Online-Antragsverfahren beim Hamburger Sportbund (HSB) steht den Vereinen voraussichtlich ab 17 Uhr zur Verfügung.

Vereine, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen damit in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Sie erhalten für laufende Kosten, die aufgrund der Einschränkung des Sportbetriebes nicht mehr durch Einnahmen gedeckt werden können, einen maximalen Zuschuss von bis zu 40.000 Euro je Sportverein. Der Zeitraum der Unterdeckung darf dabei frühestens am 15. Juni 2020 und spätestens am Tag der Antragstellung beginnen. Bei einer Deckungslücke von mehr als 15.000 Euro erhält der Verein 60 Prozent der über 15.000 Euro hinausgehenden Summe bis zur genannten Höchstgrenze.

Auch Anbieter von Rehasportgruppen können Anträge für maximal drei Monate stellen und erhalten pauschal pro Gruppe und Monat Förderbeträge von bis zu 85 Euro.

Veranstalter von Sportveranstaltungen können für im Zusammenhang mit der pandemiebedingten Absage von Veranstaltungen entstandene Liquiditätsengpässe einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des Liquiditätsengpasses erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 250.000 Euro.

Antragsberechtigt sind zudem als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen. Sie erhalten eine Förderung in Abhängigkeit ihrer Mitarbeiterzahl.

Maximale Förderbeträge (in €)Summe
mehr als 1 bis 5 Mitarbeitende bzw. VZÄ25.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeitende bzw. VZÄ50.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeitende bzw. VZÄ75.000
mehr als 50 bis 250 Mitarbeitende bzw. VZÄ100.000

Anträge auf Zuschüsse aus dem Nothilfefonds Sport II sind bis zum 31. März 2021 nach Möglichkeit per E-Mail zu stellen. Mitgliedsvereine des Hamburger Sportbunds e. V. können ihren Antrag online unter https://www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe einreichen. Anbieter von Rehabilitationssportgruppen richten ihren Antrag unter dem Stichwort „Nothilfe Sport II“ an den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e. V. (mail@brs-hamburg.de). Alle übrigen Antragssteller wenden sich an das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport (poststelle@sportamt.hamburg.de). Die entsprechenden Formulare werden auf Anforderung bereitgestellt.

Die vollständige Förderrichtlinie ist online abrufbar: https://www.hamburg.de/contentblob/14574896/0680e8058d5ccbbe0b4e36ccc2a66cf6/data/neuer-inhalt.pdf



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