Weitere Unterstützung für den Hamburger Sport in der Corona-Krise: Ab sofort können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen weitere direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygiene- und Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehen eine Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei bis zu 20.000 Euro je Sportverein und bis zu 100.000 Euro je Wirtschaftsbetrieb
Wir haben in Hamburg seit Inkrafttreten der Einschränkungen im Zuge der Pandemie-Bekämpfung ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das sicherstellen soll, dass der Sport gut durch die Krise kommt, zuletzt u. a. mit dem im November auf den Weg gebrachten Nothilfefonds II (4 Mio. Euro), von dem bis Ende vergangener Woche bereits mehr als 1,7 Mio. Euro an 64 Antragssteller ausgezahlt wurden. Auch der Hamburger Sport, der derzeit vom Lockdown hart betroffen ist, hat auf die Herausforderungen in der Corona-Pandemie reagiert und in den vergangenen Monaten massiv in erhöhte Hygiene- und Schutzmaßnahmen investiert.
Mit einer neuen Richtlinie hat der Senat jetzt beschlossen, Vereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspieler-Abteilungen bei der Umsetzung dieser Corona-bedingten Hygienemaßnahmen finanziell zu unterstützen. Konkrete Fördermaßnahmen sind zum Beispiel häufigere und umfangreichere Reinigungen der Sport- und Sanitäranlagen, Maßnahmen für eine bessere Hygiene und Maßnahmen zur Desinfektion. Die Gesamtfördersumme in Höhe von 1 Million Euro wird aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise bereitgestellt. Dem vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft auf unsere Initiative.
Die maximale Förderhöhe für Sportvereine richtet sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Dabei werden 50 Prozent der nachgewiesenen Belastungen gefördert.
Vereinsmitglieder – Maximaler Förderbetrag in Euro
- bis zu 500 – 5.000
- 501 bis 1.000 – 10.000
- 1.001 bis 3.000 – 15.000
- mehr als 3.000 – 20.000
Als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspieler-Abteilungen können Belastungen, die sich aus der Umsetzung der beim jeweiligen Ligaverband vorgelegten Hygienekonzepte für den Spielbetrieb sowie zusätzlich erforderliche Maßnahmen bei der Durchführung von Heimspielen in der Saison 2020/2021 ergeben, geltend machen. Die Höhe beträgt dabei ebenfalls 50 Prozent der geltend gemachten Belastungen. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro je Wirtschaftsbetrieb.
Mitgliedsvereine des Hamburger Sportbund e. V. richten Ihren Antrag an:
Hamburger Sportbund e. V. Stichwort: Hygiene- und Schutzmaßnahmen Sport Schäferkampsallee 1 20357 Hamburg
Die übrigen Antragsteller richten Ihren Antrag an:
Behörde für Inneres und Sport Stichwort: Hygiene- und Schutzmaßnahmen Sport Landessportamt Schopenstehl 15 20095 Hamburg poststelle@sportamt.hamburg.de
Anträge können für den Zeitraum vom 15.03.2020 bis zum 31.03.2021 nach Möglichkeit per Email gestellt werden. Das Antragsformular wird auf Anforderung bereitgestellt.