Geänderte Corona-Regeln für Hamburg und Situation im Gesundheitswesen

Am 23. Oktober treten bei uns in Hamburg neue Corona-Regeln in Kraft, erst einmal bis zum 20. November.

Die allgemeinen Hygienevorgaben, Schutzkonzepte und die Maskenpflicht gelten weiter. Die Einhaltung dieser Regeln bleibt die Voraussetzung für alle zugelassenen Aktivitäten.

Hier die wichtigsten Punkte:

Öffentliches Leben

Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt weiterhin in Supermärkten, Drogerien und weiteren Filialen des Einzelhandels für den täglichen Bedarf. Ebenso die Maßnahmen zur Abstandsregelung, Maskenpflicht und die Personenbegrenzung.

Die 2G-Regel (nur geimpft oder genesen) betrifft körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel das Friseurhandwerk oder Physiotherapie, außerdem Seniorentreffs und den Einzelhandel. Alle weiteren Maßnahmen entfallen hier. Hier können die Einrichtungen jedoch weiterhin selbst entscheiden, ob sie auf die 3G-Regel ausweichen.

Kinder- und Jugendliche

Generell sind alle Kinder und Jugendliche, die die Schule besuchen, von der allgemeinen Testpflicht befreit, da an den jeweiligen Einrichtungen wöchentlich kostenfreie Schnelltests durchgeführt werden. Sie dürfen deswegen auch Lokalitäten besuchen, die dem 2G-Modell unterliegen, z. B.  Restaurants. Sollte ein Coronatest dennoch verlangt werden, ist dieser an den stadtweiten Teststationen für 12-17 jährige weiterhin kostenfrei. Zudem wird die Kontaktdatenerhebung von Kindern in Bücherhallen aufgehoben.

Sonderregelung für Winter- und Weihnachtsmärkte

Für die Weihnachtszeit sind verschiedene Märkte und Veranstaltungen angekündigt. Die Veranstalter entscheiden selbst, welche Corona-Regelung sie umsetzen. Bei Großveranstaltungen wird entweder das gesamte Veranstaltungsgebiet umzäunt oder nur einzelne Areale, in denen dann ein anderes Modell gilt als auf der restlichen Fläche.

Alkohol wird auch unter dem 3G-Modell ausgeschenkt – Allerdings nur nach dem Check-In in eine dafür vorgesehene Verzehr-Zone. Grundsätzlich gilt weiterhin eine Sperrstunde für den Ausschank von Alkohol ab 22 Uhr. Das betrifft auch den stadtweiten Außerhaus-Lieferservice.

Vom 5. November bis zum 5. Dezember findet auf dem Heiligengeistfeld der Hamburger Winterdom statt. Hierfür soll die 2G-Regelung gelten, dafür entfallen aber Maskenpflicht und Besucherbegrenzung.

Die gesamte derzeit gültige Verordnung gibt es hier: https://www.hamburg.de/verordnung/

Impfung

Insgesamt kann leider keine Entwarnung gegeben werden, denn derzeit sind immer noch nur etwas über 70 Prozent der Stadtbevölkerung vollständig geimpft, knapp 74 Prozent haben die erste Impfung hinter sich.

Die Infektionszahlen steigen wieder und die Zahl der schwer Erkrankten ebenfalls, so dass die Intensivbetten allmählich auch wieder stark belegt werden.

Deshalb mein Appell an alle bisher Zögernden: Denken Sie bitte noch mal nach und  checken seriöse Fakten, lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten, und Sie werden erkennen, dass die Argumente für eine Impfung wesentlich stärker zu gewichten sind als die dagegen. Das hilft letztlich nicht nur Ihnen, sondern der Allgemeinheit.

Aktuelle Informationen gibt es hier: https://www.hamburg.de/corona-impfung/

Gesundheits- und Pflegesituation

Und noch kurz ein Wort zur Situation im Gesundheits- und Pflegewesen. Vor allem während der jetzt mittlerweile über 19 Monate andauernden Pandemie arbeiten dort die Menschen bis zum Anschlag – und das immer noch zum großen Teil für viel zu geringe Gehälter. Zudem wird es bei diesen Arbeitsbedingungen immer schwieriger, junge Menschen für diese Berufe zu gewinnen.

Ich hoffe sehr, dass dies bei den jetzigen Koalitionsverhandlungen im Bund entsprechend Berücksichtigung findet – das war und ist auch ein Kernstück des SPD-Zukunftsprogramms, wo es u. a. heißt:

Der Gesundheitssektor braucht wieder mehr politische Aufmerksamkeit und Reformen.

Der öffentliche Gesundheitsdienst braucht bessere Rahmenbedingungen, eine bessere Ausstattung und eine konkurrenzfähige Vergütung.

Professionelle Pflege ist ein höchst anspruchsvoller Beruf. Gute Arbeitsbedingungen und vernünftige Löhne sind dafür eine wichtige Grundlage. Maßnahmen zur Überwindung des Personalmangels dürfen nicht dazu führen, dass die Stellen in der Pflege abgewertet werden. Wir wollen die Kommerzialisierung im Gesundheitswesen beenden, denn sie wirkt sich negativ auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus.

Das bedeutet: Gleich guter Zugang zur medizinischen Versorgung für alle, eine solidarische Finanzierung und hohe Qualität der Leistungen. Gesundheit ist keine Ware, deshalb müssen in unserem Gesundheitssystem die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen.

Der Staat muss deshalb sicherstellen, dass die Leistungen der Gesundheitsversorgung den Bedürfnissen derer entsprechen, die sie benötigen.

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