Neue Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie: Was gilt jetzt in Hamburg?

Das Infektionsgeschehen in Deutschland ist nach wie vor kritisch und nach den Feiertagen noch nicht sicher zu beurteilen. Erwartet wird aber, dass die Infektionszahlen leider erst einmal weiter auf hohem Niveau bleiben werden.

Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis Ende Januar zu verlängern, und bundesweit zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Virusausbreitung zu ergreifen.

Der Hamburger Senat hat entschieden, diese Beschlüsse in seine Corona-Verordnung zu übernehmen. Die neue Verordnung tritt am morgigen Freitag, 8. Januar, in Kraft und ist zunächst bis zum 31. Januar befristet.

Hier die zusätzlichen Maßnahmen:

Kontaktbeschränkung

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person zu begrenzen.

Es wird weiterhin dringend empfohlen, die körperlichen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Home-Office

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgefordert, Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist.

Kinderbetreuung

Der Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung wird vom 11. bis zum 31. Januar an den Tagesrandzeiten eingeschränkt. Die regulären Öffnungszeiten der Kitas und Tagespflege werden auf die Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr begrenzt. Darüber hinaus haben die Einrichtungen bei personellen Engpässen die Möglichkeit, in Absprache mit der Kita-Aufsicht der Sozialbehörde weitere Einschränkungen der Betreuungszeit vorzunehmen.

Schule

An unseren Schulen wird bis Ende Januar Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zuhause lernen. Eltern, deren Kinder zuhause nicht lernen oder deren Kinder nicht betreut werden können, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken, wo sie unter pädagogischer Anleitung angemessen betreut werden.

Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten

Alle aus einem Risikogebiet eingereisten Personen sind verpflichtet, sich unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus zu unterziehen (Einreisetestung). Die Einzelheiten legt der Bund in einer Muster-Verordnung fest, die in Kürze vorliegt und dann von Hamburg übernommen wird. Alle weiteren, bereits bestehenden Vorschriften (zehn Tage Quarantäne mit der Möglichkeit, fünf Tage nach Einreise einen Coronatest durchzuführen) bleiben bestehen.

Betriebskantinen

Nicht-öffentliche Personalrestaurants und Kantinen sollen, wenn deren Betrieb zur Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe zwingend erforderlich ist, ihr Angebot nur noch zur Mitnahme bereithalten. Ausnahmen sind nur dann gestattet, wenn eine individuelle Speiseneinnahme des Personals am Betriebsort nicht in getrennten Räumen möglich ist.

Weitere Informationen unter: https://www.hamburg.de/coronavirus/

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