Bericht aus der Bürgerschaft: Panama-Papers, Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge, ausländische Studierende als Fachkräfte von morgen

In den beiden Bürgerschaftssitzungen in dieser Woche waren natürlich auch bei uns die sogenannten Panama-Papers ein großes Thema. Dabei unterstützen wir ausdrücklich Forderungen nach einem Schließen von Steuerschlupflöchern und der notwendigen Anpassung von Gesetzen.
Notwendig sind jedoch weitergehende Konsequenzen: Bei einer geschäftsmäßigen Unterstützung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sollten nicht nur einzelne Mitarbeiter, sondern auch direkt die Banken strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Eine entsprechende Gesetzgebung wird aber bislang leider auf Bundesebene von der Union blockiert.

Des Weiteren haben wir ein koordinierendes Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge beantragt. Es soll die Arbeit der bisher schon erfolgreich arbeitenden Akteure in der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen miteinander vernetzen. Viele Menschen deren Flucht vor Krieg, Terror und Verfolgung in Hamburg endet, haben so fürchterliche Dinge erlebt, dass eine medizinisch-psychologische Behandlung erforderlich ist. Dies ist aus unserer Sicht für eine gelingende Integration von großer Bedeutung. Ein kritischer Punkt bei der Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen sind zum Beispiel oft die Dolmetscherkosten. Hierzu stellt die Sozialbehörde bereits seit 2015 jährlich 100.000 Euro zur Verfügung.

Um verstärkt auch ausländische Studierende als zukünftige Fachkräfte zu  gewinnen, haben wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Für ausländische Studierende, die ihr Studienfach wechseln wollen oder eine Ausbildung anstreben, soll es aufenthaltsrechtliche Erleichterungen geben. Nach bisher geltender Rechtslage erlischt der Aufenthaltsstatus mit dem Abbruch des Studiums – und zwar auch dann, wenn ein Ausbildungsplatz beziehungsweise ein neuer Studienplatz bereits gesichert ist. Über die Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass einmalig für die Aufnahme einer Ausbildung oder die Aufnahme eines anderen Studiums der Aufenthaltsstatus erhalten bleibt. Voraussetzung ist, dass der oder die Studierende das zunächst begonnene Studium mindestens ein Jahr betrieben hat und einen Ausbildungsplatz beziehungsweise einen neuen Studienplatz nachweisen kann.

Hier ausführliche Pressemitteilungen zu diesen und anderen Themen:

 

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