Corona-Virus: Erste Lockerungen für den Hamburger Sport beschlossen

Der Hamburger Senat hat erste Lockerungen im Bereich des Sports beschlossen.

Ab sofort werden öffentliche und private Sportstätten in Hamburg zunächst zur Ausübung von Individualsportarten im Freien wieder geöffnet, bei der die Sportlerinnen und Sportler einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten.

Besonders folgende Sportarten gelten auf allen öffentlichen und staatlichen Sportanlagen im Freien als zulässige Individualsportarten – natürlich immer unter Wahrung des erforderlichen Abstands:

Parcour (outdoor), Tennis, Segeln, Motorbootfahren, Kanu/Kajak/SUP/Rudern/Surfen, Freiwasserschwimmen, Golf, Leichtathletik, Reitsport, Schießsport (u. a. Bogenschießen),  Triathlon (Schwimmen nur in freien Gewässern), Skaten, Skateboarden, Rollerfahren,  Radsport, Wandern/Nordic Walking, Freiwassertauchen, Luftsport (u. a. Modellflug), Angelsport, Boule/Bocchia, Bouldern/Klettern, Frisbee/Disc-Golf, Trampolin, Tischtennis (outdoor), Gymnastik, Yoga, etc. (Chi-Gong; Tai-Chi etc.), Fitness (outdoor) Parksport.

Diese Liste gilt auch für alle entsprechenden Parasportarten (Behindertensport).

Anbieter, Betreiber und Vereine müssen das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren. Der Zugang zur Sportanlage ist so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden.

Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht vorgesehen. Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen Sportanlagen jedoch weiterhin nicht betreten. Darüber hinaus sind Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderen Gegenstände, die häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen. Die Benutzung von Duschen und Umkleideräumen ist, ebenso wie der Wettkampfbetrieb, weiterhin untersagt.

Sportsenator Andy Grote dazu: „Mit der Öffnung der Sportanlagen für den Individualsport kommt die Active City jetzt wieder in Bewegung. Gerade für eine sportbegeisterte Stadt wie Hamburg, in der Sport zum Alltag und zum Lebensgefühl der Menschen gehört, sind die Auswirkungen der Corona-Krise besonders hart. Ich danke allen, die so verständnisvoll und geduldig die notwendigen Einschränkungen der vergangenen Wochen hingenommen und kreative Lösungen entwickelt haben, um Sport und Bewegung trotzdem möglich zu machen, wo es geht. Schritt für Schritt wollen wir jetzt den Weg zurück in eine sportliche Normalität wagen. Ich hoffe sehr, dass weitere Lockerungsschritte im Sport zeitnah folgen können.“

Die vierte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ist bis zum 31. Mai 2020 gültig und unter folgendem Link zu finden:

https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

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