Hamburg richtet Härtefallfonds zur Abwendung von Energiesperren ein

Wem aufgrund von Schulden bei Energieversorgungsunternehmen Strom oder Gas abgestellt werden sollen, hilft die Stadt Hamburg mit einem Härtefallfonds. Durch eine einmalige Tilgung der Energieschulden soll verhindert werden, dass Hamburgerinnen und Hamburger wegen gestiegener Energiekosten in existenzielle Not kommen.

Damit reagiert der Senat auf die zuletzt gestiegenen Energiekosten und schafft ein zusätzliches und befristetes Instrument, um in dieser außerordentlichen Lage helfen zu können.

Menschen in besonderen Notlagen, die ihre Stromkosten nicht bezahlen können und bei denen soziale Sicherungssysteme nicht greifen, können auf diesem Weg eine Unterstützung bekommen, indem ihre Schulden bei den Energieversorgungsunternehmen übernommen werden. Die Stadt Hamburg stellt dafür bis zu 15 Mio. Euro zur Verfügung. Bei der Hilfe handelt es sich nicht um ein Darlehen – die Stadt übernimmt den Großteil der Schulden, während das Energieversorgungsunternehmen den Rest der Schuld erlässt.

Konkret geht es dabei um Fälle, in denen bereits eine Sperre der Energieversorgung unter Angabe eines spezifischen Datums angekündigt wurde. Wenn die betroffenen Personen über kein ausreichendes Vermögen zur Rückzahlung der Schulden verfügen, können sie in einer der von der Stadt Hamburg geförderten Schuldnerberatungsstellen prüfen lassen, ob eine Unterstützung in Frage kommt. Die Unterstützung kann dann direkt dort beantragt werden.

Haushalte, die Sozialleistungen beziehen – etwa nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem AsylBLG – sind nicht umfasst. Sie erhalten Leistungen, die die Kosten der Heizung und für Strom abdecken. Wer Sozialleistungen bezieht und Probleme mit der Begleichung der Energiekosten hat, sollte sich an diejenige Stelle wenden, die den Leistungsbescheid erstellt hat, etwa Jobcenter oder das Fachamt Grundsicherung.

Stromsperren sind die häufigste Form der Energiesperre. Betroffen sind vor allem Haushalte, die Strom durch den Grundversorger beziehen, da andere Unternehmen bei Stromschulden zum Teil das Vertragsverhältnis beenden, jedoch nicht notwendigerweise eine Sperre durchführen. Die Stadt Hamburg hat daher zunächst einen Rahmenvertrag mit dem Strom-Grundversorgungsunternehmen Vattenfall vereinbart, das etwa 70 Prozent der Hamburger Haushalte mit Strom versorgt. Weitere Energieversorgungsunternehmen können dieser Vereinbarung beitreten, im Rahmen derer die Stadt Hamburg 80 Prozent der Schulden begleicht, während das Energieversorgungsunternehmen 20 Prozent erlässt.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel dazu: „Der Härtefallfonds ist ein wichtiger Baustein des 125 Millionen Euro schweren Hamburger Notfallfonds. Wir stellen ein Volumen von 15 Mio. Euro zur Verfügung, Hamburgerinnen und Hamburgern in Not zu helfen, damit sie im Winter nicht im Dunkeln sitzen müssen. Selbst bei optimaler Abstimmung von Bundes- und Landeshilfen kann es sein, dass individuelle Notlagen entstehen und Versorgungssperren drohen. Der Hamburger Härtefallfonds, der dem Vorbild Niedersachsens folgt, ist ein gutes Instrument, das hier Abhilfe schaffen kann. Unser Dank geht an Vattenfall, die sich maßgeblich an der Hilfe beteiligen.“

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard ergänzt: „Die aktuelle Situation bringt viele Menschen in eine schwierige Lage. Es gibt unterschiedliche Wege, wie man Hilfe in Anspruch nehmen kann, das Wohngeld zählt im Zweifel ebenso dazu wie Leistungen zur Grundsicherung. Wenn aber alles nichts hilft, gibt es mit diesem Härtefallfonds nun einen zusätzlichen Weg, wie wir helfen können, damit niemand im Dunkeln sitzen muss.“

Wie erfolgt die Beantragung?

Alle Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren sind unter http://www.hamburg.de/haertefallfonds zusammengestellt. Dort kann mit einem Online-Tool unverbindlich geprüft werden, ob eine Hilfe durch den Härtefallfonds in Frage kommt. Außerdem ist ein Schaubild zum Vorgehen und eine Checkliste zum Download verfügbar.

Wer nach Durchsicht der Voraussetzungen eine Hilfe aus dem Härtefallfonds zur Abwendung von Energiesperren in Anspruch nehmen möchte, wendet sich an eine der Schuldnerberatungsstellen, die unter www.hamburg.de/schuldnerberatung<;http://www.hamburg.de/schuldnerberatung> aufgeführt sind. Dort wird verbindlich geprüft, ob ein Antrag möglich ist. Für die Beantragung ist ein persönlicher Termin vor Ort erforderlich.

Jetzt Artikel teilen:

Weitere interessante Artikel

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen