Nachgefragt für Schnelsen: S 21, Gefahrguttransporte, Standort Feuerwehrwache Schnelsen

Im Rahmen meiner Herbsttour gab es wieder jede Menge Themen, zu denen es von Bürgerinnen und Bürgern Nachfragen gab und wir uns bei den zuständigen Stellen zu den Sachständen erkundigt haben.

Gefahrguttransporte durch Schnelsen

Die Hamburger Politik beschäftigte sich schon vor einiger Zeit die Frage, wie mit Gefahrguttransporten während und nach den Bauarbeiten auf der A7 umgegangen werden soll. Durch örtliche Berichterstattung zu dem Thema, hat es eine ganze Reihe von Nachfragen aus dem Bereich Schnelsen gegeben, da die Ausweichroute durch den Stadtteil verläuft.

Hinsichtlich der Gefahrguttransporte führte die Behörde nun auf meine Nachfragen aus, dass nach der Gesamtfertigstellung des Schnelsener Tunnels dieser den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen würde und eine beschränkungsfreie Durchfahrt für Gefahrguttransporte vorgesehen sei.

Für das derzeitige Durchfahrtsverbot für Kerosin-Transporten gelte, dass diese ihren Fahrweg zur Umfahrung des Tunnels Schnelsen frei wählen könnten. Daher sei eine entsprechende Kommunikation nur für einen örtlichen Bereich von den zuständigen Behörden nicht für erforderlich gehalten worden.

Dass ist bei einem so sensiblen Thema allerdings wenig nachzuvollziehen. Hier wäre eine rechtzeitige Beteiligung und Information der kommunalen Gremien und Öffentlichkeit sinnvoll gewesen, damit Verunsicherungen und Unklarheiten gar nicht erst aufkommen und offene Fragen auch rechtzeitig geklärt werden können.

Standort Feuerwehrwache

Die Suche nach einem geeigneten Standort für eine Feuer- und Rettungswache in Schnelsen läuft seit längerer Zeit. Fragen zu diesem bislang ungelösten „Dauerthema“ erreichen uns vor Ort von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Stadtteil, örtlichen Initiativen und der Kommunalpolitik.

Temporär und provisorisch ist nun die Rettungswache Schnelsen mit zwei Einsatzwagen in der Oldesloer Straße untergebracht. Die nächste städtische Feuerwache ist bislang in Stellingen. Durch den Bau des Deckels über die A7 gibt es außerdem eine verschärfte Verkehrsbelastung.

Wie die Behörde nun mitteilte, sei ein neues Grundstück gerade angeboten worden und werde nun bewertet. Eine abschließende Standortentscheidung sei daher noch nicht gefallen.

AKN-Ausbau/ S 21

Neuigkeiten gab es in der letzten Woche auch zum Projekt des AKN-Ausbaus – ein Vorhaben auf das gerade der Stadtteil Schnelsen schon lange wartet. Allerdings verzögert sich die Fertigstellung durch Neuplanungen auf Seiten Schleswig-Holsteins erneut, denn der Abschnitt zwischen Ellerau und Tanneneck soll nun eingleisig gebaut werden. Dass die Strecke nach Kaltenkirchen für den durchgängigen S-Bahn-Betrieb ausgebaut wird, ist natürlich wichtig für Hamburg und die Städte und Gemeinden entlang der Strecke. Wirklich ärgerlich ist allerdings die Verzögerung des doch vergleichsweise einfachen Projekts um mittlerweile vier Jahre. Da kann ich ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen, warum das Nachbarland hier anscheinend seine Hausaufgaben nicht wirklich gut gemacht hat.


Hier finden Sie Fragen und Antworten:

Gefahrguttransporte durch Schnelsen

Die Hamburger Politik beschäftigte schon vor einiger Zeit die Frage, wie mit Gefahrguttransporten während und nach den Bauarbeiten auf der A7 umgegangen werden soll (vgl. u.a. Drucksache 20/13766). Durch örtliche Berichterstattung zu dem Thema, hat es eine ganze Reihe von Nachfragen aus dem Bereich Schnelsen gegeben, da die Ausweichroute durch den Stadtteil verläuft.

  1. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, um welche Gefahrguttransporte und wie viele Fahrzeuge/ Tag es sich handelt, die über Schnelsen fahren?

Das für den Gefahrguttransport auf der Straße maßgebliche und in Deutschland verbindliche Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) schreibt vor, dass auf Grund nationaler beziehungsweise lokaler Entscheidungen für den Gefahrguttransport beschränkte Tunnel einer Tunnelkategorie zugeordnet werden müssen. Dazu sind u.a. die Tunneleigenschaften und die Risikoeinschätzung auf Grund eines durch den Betreiber des Tunnels zu veranlassenden Gutachtens zu berücksichtigen. Die Tunnelkategorien werden mit den Buchstaben A bis E bezeichnet, wobei die Kategorie A eine beschränkungsfreie Durchfahrt zulässt und die Kategorie E ein nahezu komplettes Durchfahrverbot von Gefahrguttransporten ausdrückt.

Die derzeitige Situation des Tunnels Schnelsen ist dadurch gekennzeichnet, dass während der Errichtung der Oströhre der gesamte Verkehr mit vier Fahrspuren im Gegenverkehrsbetrieb durch die bereits in Betrieb befindliche Weströhre geführt wird. Da die Weströhre im finalen Betrieb für drei Fahrspuren ausgelegt ist, weisen die aktuell zu nutzenden vier Fahrspuren eine nur geringe Fahrbahnbreite auf. Diese an sich bereits risikobehaftete Verkehrssituation hat darüber hinaus eine erhöhte Fahrzeuganzahl zur Folge und führte entsprechend der oben genannten Gefahrenanalyse zu dem generellen Durchfahrverbot für Transporte mit gefährlichen Gütern während der Bauphase.

  1. Wie und wann sind Anwohner/-innen und Öffentlichkeit darüber informiert worden? Welche Vorschriften sprechen ggfs. dagegen, Anwohner über die die genaue Anzahl, Verlauf und Termine von Gefahrguttransporten zu informieren und warum?

Formal wurde im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg (Nr. 36, S. 1053) vom 8. Mai 2018) bereits vor der Inbetriebnahme darauf hingewiesen, dass während der Bauphase für den Tunnel Schnelsen die Tunnelkategorie E, also ein Durchfahrverbot für nahezu alle Gefahrguttransporte gilt. Zudem informiert die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation seit der Inbetriebnahme der Weströhre des Tunnels Schnelsen am 23. Juni 2018 innerhalb Ihres Internetauftritts zum A7 Ausbauprojekt über diese Einstufung.

Die im Amtlichen Anzeiger vorgeschriebene Umleitungsstrecke gilt nur für Beförderungen von gefährlichen Gütern, die in § 35b in Verbindung mit § 35c Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ausdrücklich genannt werden. Sofern diese gefährlichen Güter auf der Straße befördert werden, handelt es sich um einen äußerst geringen Anteil an Gefahrgutbeförderungen; wobei alle Gefahrgutbeförderungen auf der Straße rund 4 Prozent des Güterkraftverkehrs ausmachen. 

Die in Rede stehenden Kerosin-Transporte sind zwar von dem Durchfahrverbot des Tunnels Schnelsen betroffen, können sich jedoch – da sie nicht zu den oben genannten sogenannten „§ 35b-Gefahrgütern“ zählen – ihren Fahrweg zur Umfahrung des Tunnels Schnelsen frei wählen. Welche Routenalternativen die Fahrer dieser Transporte zukünftig wählen würden, ist daher nur bedingt einschätzbar. Denkbar sind auch weiträumige Umfahrungen. Insofern wurde durch die zuständigen Behörden eine entsprechende Kommunikation vor Ort gerade im Stadtteil Schnelsen für nicht erforderlich gehalten.

  1. Werden die Gefahrguttransporte nach Fertigstellung des Tunnels wieder von der Schnelsener Umleitungsstrecke auf die A 7 verlagert?

Nach der Gesamtfertigstellung der Tunnelanlage in Schnelsen entspricht diese den derzeit höchsten Sicherheitsstandards und dem aktuellen Stand der Technik. Der Tunnel entspricht nach Fertigstellung aufgrund der baulichen und sicherheitstechnischen Ausstattung den Forderungen der Tunnelkategorie A. Die letztendliche Einstufung erfolgt innerhalb einer Risikobewertung. Danach ist für den Tunnel Schnelsen nach Fertigstellung beider Tunnelröhren die Einstufung in Kategorie A, also eine beschränkungsfreie Durchfahrt für Gefahrguttransporte vorgesehen.

  1. In einem Artikel im Niendorfer Wochenblatt (https://www.niendorfer-wochenblatt.de/2018/09/19/rollende-zeitbomben/) wird der Sprecher der Innenbehörde wie folgt dazu zitiert, ob nach Beendigung aller Baumaßnahmen die Transporte wieder über die A7 fahren:  „Eine Entscheidung steht final noch aus. Dazu werden derzeit Gutachten erstellt, wobei auch die Umleitungsstrecken betrachtet werden.“
  1. Welche Gutachten werden dazu erstellt?
  1. Wann sollen die vorliegen und wann werden Entscheidungen zur Führung der Gefahrguttransport getroffen und von wem?

Gutachten wurden durch PTV für den Betreiber des Tunnels (LSBG) auf Grund der internationalen Vorschriften über den Gefahrgutverkehr auf der Straße (ADR) erstellt. Dieses Gutachten liegt vor, steht aber bis dato immer noch in der Diskussion zwischen Feuerwehr und PTV. Diese steht kurz vor dem Abschluss. Die finale Entscheidung der Kategorisierung trifft die BIS als oberste Landes-Gefahrgutbehörde.

Standort der Feuerwehrwache in Schnelsen

Aus bisherigen Antworten der Innenbehörde ging hervor, dass zwei Standorte geprüft werden, die die erforderlichen Kriterien erfüllen würden und zudem im Eigentum der Stadt sind.

Diese befinden sich am Schleswiger Damm, zwischen Sassenhoff und der A7-Auffahrt in Richtung Norden. Die Standorte liegen in einem Landschaftsschutzgebiet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Standortsuche?
  2. Sind die Prüfungen der beiden Flächen abgeschlossen und wenn ja, mit welchen Ergebnissen bzw. wenn nein, wann sollen die Prüfungen abgeschlossen sein?
  3. Gibt es eine Präferenz für eine der beiden Flächen und wenn ja, für welche?

Nachdem der Feuerwehr im Jahr 2015 sicherheitsspezifische Anforderungen zum Tunnel Schnelsen aus einem entsprechenden Gutachten übermittelt wurden, sind die Planungen für die Feuer- und Rettungswache Schnelsen einschließlich einer Standortsuche aufgenommen worden. Die Bewertung eines der Behörde für Inneres und Sport erst kürzlich angebotenen Grundstücks ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Daher gibt es auch noch keine abschließende Entscheidung über den Standort für eine Feuer- und Rettungswache und damit einhergehend für die Abdeckung des Risikos durch den Tunnel Schnelsen entsprechend des oben genannten Gutachtens.

Nach bisherigen Erfahrungen mit Bauprojekten der Feuerwehr ist für die Realisierung einer Feuer- und Rettungswache mit einer Projektzeit von 27 bis 30 Monaten zu rechnen.

  1. Welche Voraussetzungen, Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen müssten für eine Nutzung im Landschaftsschutzgebiet erfolgen?

Die Ausgleichsmassnahmen sind geplant und in den Kosten berücksichtigt, jedoch noch nicht im Detail abgestimmt. Zur Erstellung eines B-Planes und zu den zeitlichen Abläufen kann nur das Bezirksamt etwas sagen. Zu den Auflagen und Ausgleichsmassnahmen können nur von der BUE und dem Bezirksamt Eimsbüttel Aussagen gemacht werden.

  1. Wie werden Bezirk und bezirkliche Gremien bei der Standortsuche beteiligt und informiert?

Die Feuerwehr ist zusammen mit Sprinkenhof seit 2015 mit dem Bezirksamt Eimsbüttel in regelmäßigem Kontakt. Die Einbindung der bezirklichen Gremien erfolgt durch das Bezirksamt. Da es noch keine Standortentscheidung gibt, konnte noch keine Information nach § 28 BezVerwG durch die Feuerwehr erfolgen.

 

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