Neun Millionen Euro für den Hamburger Sport in der Energiekrise

Mit dem ersten Hilfspaket aus dem verabschiedeten Hamburger Notfallfonds will die Stadt den organisierten Sport auch in der Krise absichern.

Vereine und Verbände in Hamburg haben bereits mit erheblichen Anstrengungen zur Energieeinsparung reagiert. Mit einem zusätzlichen Entlastungspaket in Höhe von bis zu neun Millionen Euro, das Sportbehörde und Finanzbehörde jetzt gemeinsam geschnürt haben, sollen sie darüber hinaus entlastet und existenzielle Härten verhindert werden, um den Sportbetrieb auch in der Krise abzusichern.

Bis Ende April 2024 können Vereine und Verbände damit nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro beantragen. Die Höhe des Förderbetrages pro kWh sowie die maximale Förderung richtet sich dabei gestaffelt nach der Art der Anlage, der Energieart sowie der Preissteigerung.

Vereine und Verbände des Hamburger Sportbund können ihren Antrag voraussichtlich ab 6. Dezember über das HSB-Mitgliederportal direkt einreichen. Die übrigen Antragsteller richten ihren Antrag an das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport.

Schon während der Corona-Pandemie wurde der Hamburger Sport von der Stadt erheblich unterstützt. Mit den Energiekostenzuschüssen versetzen wir die Vereine nun in die Lage, ihren Sportbetrieb über den kommenden Winter abzusichern. Das ist auch in Signal an die vielen tausend Ehrenamtlichen in unseren Sportvereinen, dass die Vereine in dieser Krise nicht allein gelassen werden.

Auch der Niendorfer TSV – hier mit Tobias Bott – mit seinen vereinseigenen Anlagen kann die Hilfen in Anspruch nehmen

So kann beispielsweise für eine Tennishalle mit einer Preissteigerung von mehr als 200 Prozent beim Strompreis eine max. Förderung von 14.500 Euro ausgezahlt werden. Bei einer Sporthalle mit einer Steigerung des Gaspreises von mehr als 100 Prozent wären es 6.800 Euro.

Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportfachverbände, die bis spätestens zum 31.12. vergangenen Jahres in das Hamburger Vereinsregister eingetragen wurden und die über mindestens eine vereins- bzw. verbandseigene Anlage verfügen bzw. diese als wirtschaftlich Verpflichtender nutzen. Die Vereine müssen dabei nachweisen, dass die Kostensteigerungen mindestens 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.

Weitere Informationen gibt es hier: https://www.hamburger-sportbund.de/

Jetzt Artikel teilen:

Weitere interessante Artikel

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen