Perspektiven für Sassenhof?

Seit vielen Jahren wird vor Ort versucht, eine langfristige, tragfähige und denkmalgerechte Perspektive für den Sassenhof in Schnelsen zu entwickeln.

Bei einem Vor-Ort-Termin mit den SPD-Regionalausschus-Mitgliedern
Ines Schwarzarius und Torge Urbanski

Viele Anträge, Anfragen und Befassungen in örtlichen Gremien hat es dazu gegeben – die Eimsbütteler Bezirksverwaltung hat nun im Regionalausschuss einen Sachstandsbericht gegeben:

Der Sassenhof in Schnelsen, 1759 erstmals aktenkundig erwähnt, befindet sich auf einer 1,4 Hektar großen Fläche an der Schleswiger-Straße und an Wendlohstraße. Er ist nicht nur ein Schmuckstück der ländlichen Baukultur, sondern auch ein wichtiges Zeugnis für Schnelsens dörflichen Ursprung und eine städtebauliche Landmarke. Die Erhaltung der Gesamtanlage Sassenhof liegt wegen des historischen Wertes und zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse und seit 1988 steht die Anlage unter Denkmalschutz.

In den vergangenen Jahren gab es verschiedene Angänge einer städtebaulichen Entwicklung der Gesamtanlage, die nicht zum Erfolg führten. Bedingt durch den jahrzehntelangen Leerstand und Vandalismus sind die Bauteile der Anlage geschädigt und sanierungsbedürftig.

Ziel des Eigentümers des Sassenhofs sowie der Stadt Hamburg ist eine vollständige Sanierung und der Erhalt des Wohnhauses, des Bauernhauses, der Durchfahrtsscheune sowie des Backhauses. Hierzu wurde durch den Eigentümer in Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutzamt zunächst eine detaillierte Bestandsaufnahme mit Darstellung der Schäden erstellt.

Es ist nun beabsichtigt für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme der Sanierung des Sassenhofs sowohl Mittel von der Deutsche Stiftung Denkmalschutz wie auch Fördermittel des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm X zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert aktuell mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm X Kulturdenkmäler, die unter Denkmalschutz gestellt sind. Es werden damit Mittel für Maßnahmen an national bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden unbeweglichen Kulturdenkmälern (bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) zur Verfügung gestellt. Gefördert werden können grundsätzlich Maßnahmen, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Wichtig sind bei diesem Programm das denkmalfachlich vorbildliche Projekt und die Bedeutung des Denkmals.

Das Denkmalschutzamt sowie das Bezirksamt Eimsbüttel unterstützen diese Aktivitäten zur Sicherung und Erhalt des Sassenhofs sowie den Antrag sehr.

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