Senat legt Energiesparplan für Hamburg vor: 25-Punkte-Plan für den öffentlichen Bereich beschlossen

Der Hamburger Senat hat Energiesparmaßnahmen beschlossen, die sich auf den öffentlichen Bereich beziehen. Sie sollen einen bestmöglichen Beitrag leisten, damit die Europäische Union ihre Reduktionsziele erreicht und eine Gasmangellage vermieden werden kann. Darüber hinaus ist gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern eine Energiespar-Initiative für unsere Stadt geplant.

Der Notfallplan der Europäischen Union sieht vor, den nationalen Gasverbrauch der Mitgliedstaaten auf Grundlage ihrer durchschnittlichen Verbräuche der Jahre 2016 bis 2021 um 15 Prozent zu senken. Bei der behördenübergreifenden Prüfung hat sich bestätigt, dass Hamburg bereits umfangreiche Energieeinsparmöglichkeiten nutzt, besonders im Bereich der öffentlichen Beleuchtung und bei Nachtabschaltungen von Ampeln. Dies ist auf den Klimaplan Hamburg zurückzuführen, dessen Maßnahmen bereits Wirkung entfalten. Gleichwohl wird Hamburg mit den vom Senat beschlossenen Maßnahmen einen solidarischen Beitrag zur Vermeidung einer Gasmangellage beisteuern.

Folgende kurzfristig wirksame Maßnahmen sind konkret geplant:

1.              Die Raumtemperatur in Büros der öffentlichen Gebäude soll auf die Mindesttemperatur nach „Arbeitsstättenrichtlinie für Arbeitsräume mit vorwiegend sitzender Tätigkeit“ reduziert werden (aktuell: 20°C).

2.              In Fluren, Hallen, Foyers, Technik- und Kopierräumen sowie WCs und Teeküchen sollen die Thermostate prinzipiell auf die Werte herunterreguliert werden, die nach geltenden Arbeitsschutzvorschriften die jeweiligen Mindestwerte sind (aktuell: 21°C).

Wenn durch den Bund die Arbeitsstättenrichtlinien angepasst werden, werden die Raumtemperaturen entsprechend verändert.

3.              Heizungsanlagen werden modernisiert und effektiviert durch einen hydraulischen Abgleich, eine schärfere Überwachung und Anpassung von Regelungseinstellungen des Heizsystems sowie die Installation intelligenter Thermostatventile. Die Erneuerung der Heizpumpen wird angestrebt. Wo angezeigt, wird die Wärmedämmung im Bereich der Heizkörper (Heizkörpernischen) verbessert.

4.              Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Beschäftigte mit vergleichbarem Aufgabenbereich sollen die Funktion der Energiebeauftragten übernehmen können, die in ihren Dienststellen als Ansprechpartner und für Beratungen präsent sind. Dafür werden sie entsprechend qualifiziert werden.

5.              Der Energieverbrauch soll auch bei der Lüftung öffentlich genutzter Gebäude reduziert werden, soweit es die weitere Entwicklung der Covid-19-Pandemie zulässt. Das Stoßlüften soll zur Regel werden, mobile Luftreinigungsgeräte in gut belüftbaren Räumen sollen abgeschaltet werden und Raumlufttechnische Anlage sollen in ihren Normalzustand (vor der Pandemie) rückversetzt werden.

6.              Die Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden wird weiter modernisiert und möglichst reduziert: Im Innen- wie im Außenbereich ersetzen energiesparende LED-Leuchten herkömmliche Glühlampen und Leuchtstofflampen; auf Verkehrsflächen und Fluren, in Fahrrad-Abstellanlagen oder Sanitärräumen wird die Dauerbeleuchtung durch Bewegungsmelder ersetzt, bei Lichtsystemen mit automatischer Abschaltung soll die Dauer der Beleuchtung und im Übrigen der Anteil der tatsächlich genutzten Leuchten reduziert werden.

7.              Die Anzahl der Kopiergeräte und Drucker wird überprüft und reduziert.

8.              Die Nutzung privat beschaffter Kleingeräte, insbesondere Heizlüfter, Ventilatoren etc. ist schon jetzt teilweise untersagt und wird nun grundsätzlich unterbunden.

9.              Büros und vergleichbare Nutzflächen mit nur geringer Auslastung sollen abschnittsweise geschlossen werden, um Bedarfe an Heizung, Licht und IT zu reduzieren.

10.          Nicht genutzte Geräte müssen ausgeschaltet werden, wie zum Beispiel Steckerleisten nach Dienstschluss (kein Stand-by-Betrieb von Bildschirmen und Computern).

11.          Um Kühlung zu sparen sollen Büroräume im Sommer morgens und abends gelüftet und im Übrigen verschattet werden, um deren Aufheizen zu vermeiden. In der kalten Jahreszeit sollen Außenrollläden oder -jalousien heruntergelassen werden, um die Dämmwirkung zu nutzen.

12.          Warmes Wasser wird schon heute nicht flächendeckend in öffentlichen Gebäuden bereitgestellt. Soweit dies nicht aus funktionalen Gründen erforderlich ist (zum Beispiel Duschen an den Einsatzdienststellen der Feuerwehr), wird die Warmwasserbereitstellung komplett eingestellt und kleine Durchlauferhitzer (Untertischgeräte) insbesondere in WC-Anlagen außer Betrieb genommen.

13.          Die Voreinstellungen von Klimaanlagen werden in allen Dienstgebäuden überprüft, um unnötig tiefe Temperaturen z.B. in Büro- und EDV-Serverräumen zu vermeiden. Eine Kühlung auf weniger als 26 Grad ist in Büroräumen nicht vorzunehmen. Sollte der Bund hier die Arbeitsstättenrichtlinien verändern, wird diese Temperaturvorgabe entsprechend angepasst. In geeigneten Gebäuden werden die Zugänge auf einzelne ausgewählte Eingänge beschränkt.

14.          Alle elektrischen Geräte werden auf ihre Energieeffizienz überprüft und ggf. ausgewechselt. Der jeweilige Energieverbrauch soll durch Leistungsmesser besser erkannt werden, weshalb ein Leihsystem eingeführt werden soll.

15.          In Kühlschränken soll die Temperatur 7 Grad nicht unterschreiten.

Diese Maßnahmen betreffen alle öffentlichen Gebäude. Sie sollen auch dort umgesetzt werden, wo die Stadt Flächen gemietet hat. Die ISZ Immobilien Service Zentrum GmbH wird auf die Vermieterinnen und Vermieter zugehen und die Kooperation suchen, um auch bestehende Mietverträge zum Beispiel mit Blick auf hydraulische Abgleiche, moderne Thermostate und zentrale Regulierungsmöglichkeiten anzupassen.

Eine Kampagne soll die Beschäftigten in den öffentlichen Gebäuden über möglichst energiesparendes Verhalten aufklären und neue Ideen zum Energiesparen anstoßen.

16.          Auf das Anstrahlen von Denkmälern und öffentlichen Gebäuden wird weitgehend verzichtet.

17.          Außerhalb ihrer Nutzungszeiten werden Wege in Park- und Grünanlagen, bezirkliche Sportanlagen und Jogging-Strecken nicht mehr beleuchtet, ohne die Verkehrssicherung der Wege zu gefährden oder Angsträume zu schaffen.

18.          Jegliche Beleuchtung und alle Lichtzeichenanlagen sollen unter anderem durch Umrüstung auf LED modernisiert werden.

19.          Der Betrieb von Brunnenanlagen soll am 15. September 2022 eingestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Brunnen am Platz der Republik in Altona, am Kaiser-Wilhelm-Platz in Bergedorf und den Brunnen im Innenhof des Hamburger Rathauses).

20.          Die Alsterfontäne sowie der Brunnen und der Geysir im Inselpark sollen abgeschaltet und die Wasserspiele sowie die Wasserlichtorgel in Planten un Blomen eingestellt werden.

21.          Die bei der Bäderland Hamburg GmbH schon durchgeführten Maßnahmen zur Temperaturabsenkung in den Außenbecken der Ganzjahresschwimmbäder von 28°C auf 25°C werden fortgeführt. Maßnahmen in den Hallenbädern werden noch geprüft.

22.          Im Bereich der Fernwärme der HEnW wird die Isolierung der Übergabestationen optimiert, entsprechende Umsetzungskonzepte werden angestoßen.

23.          Die in der Corona-Pandemie entwickelten Lösungen zur Reduzierung von Dienstreisen, wie vor allem Videokonferenzen, werden intensiv weiter genutzt.

24.          Hamburg wird eine Energiedatenbank für alle FHH-Gebäude schaffen, z.B. auf Basis von bestehenden Systemen städtischer Energiegesellschaften.

25.          Die Nutzung von Aufzügen wird eingeschränkt, soweit es die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht beeinträchtig und objektbezogen umsetzbar ist. Paternoster werden ausgeschaltet.

Über diese festgelegten Schritte hinaus werden weitere Optionen möglicher Energieeinsparungen geprüft.

•                Die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Unternehmen werden weiterhin Home Office anbieten, wo es in Abstimmung mit den Beschäftigten und in geeigneten Funktionsbereichen möglich ist. Als Brückentagschließungen oder zur Verlängerung der Abwesenheitstage über das Wochenende kann dies zu einer Reduzierung der Heiztage und sonstiger Energieverbräuche führen.

•                Die Zusammenlegung bzw. Reduktion von Funktionsräumen (Teeküchen, Kopierräume, etc.) soll zur weiteren Energieeinsparung genutzt werden, wo dies funktional möglich ist. Die Behörden und Unternehmen können diese Möglichkeit jederzeit nutzen, wenn sie mit ihren Beschäftigten zu entsprechenden Vereinbarungen kommen.

•                Die bereits im Rahmen des Klimaplanes verfolgten Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden werden verstärkt. Hier soll insbesondere die bereits eingeleitete verstärkte Fernwärmeversorgung, die Verbesserung der Isolierung, die Nutzung regenerativer Energien, insbesondere auch die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern öffentlicher Gebäude, mehr Fassaden- und Dachbegrünungen für Kühlungszwecke, mehr Ladesäulen für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder weiter vorangetrieben werden.

•                Im Bereich der Gebäudeleittechnik soll eine intelligente Gebäudesteuerung ermöglicht werden, um Verbrauchswerte zu monitoren und transparent zu machen, um die Motivation zu energiesparendem Verhalten aufrecht zu erhalten.

•                Die Einsparpotenziale von Freizeiteinrichtungen, wie Schwimmbädern und Eislaufflächen sowie der bezirklichen Sportanlagen, werden untersucht, z.B. hinsichtlich der weiteren Absenkungen von Raum- und Wassertemperaturen oder die Einschränkung von Öffnungszeiten.

•                Energiespareinstellungen im Rechenzentrumsbetrieb und bei der Behörden-Hardware werden überprüft.

•                Hamburg wird rechtlich und technisch prüfen, ob und wo die Heizgrenztemperatur am Beispiel der Schweiz von 15° auf 12° abgesenkt werden könnte.

•                Die vertraglich zugesicherte HEnW-Fernwärme-Energieleistung wird in den jeweiligen öffentlichen Gebäuden pauschal um 10 % reduziert und die darüber hinaus gehenden Durchflussmengen werden optimiert.

•                Geprüft wird darüber hinaus die Nutzung von Schleusen durch nicht gewerbliche Freizeitverkehre.

Eine Energiespar-Initiative für unsere Stadt

Ganz Hamburg muss Energie sparen. Um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Vereine und Verbände zu motivieren, aber auch konkret zu helfen, bereiten der Senat, die Kammern und weitere Partnerorganisationen eine Energiespar-Initiative vor. Ab September 2022 sollen Info-Teams in der Stadt Tipps und Beratungsangebote anbieten, eine gemeinsame Internetseite soll entsprechende Informationen bündeln. Bereits gestartete Energiespar-Kampagnen können sich dieser Initiative anschließen. Ziel ist, ganz Hamburg zum Mitmachen beim Energiesparen zu motivieren.

Mit öffentlichen Gebäuden mit gutem Beispiel vorangehen

Den öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Gebäuden kommt bei diesen Herausforderungen eine Vorbildfunktion zu – und sie können allein durch ihre Größenordnung mitunter entscheidende Energiemengen einsparen. Die Sprinkenhof GmbH als zentraler städtischer Gebäudedienstleister arbeitet im Auftrag der Finanzbehörde bereits seit längerem an vielfältigen innovativen Projekten im Sinne einer langfristigen, nachhaltigen Energiewirtschaft und auch konkreten Sofortmaßnahmen, die der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude gerecht werden sollen. Die folgenden Maßnahmen werden aktuell kostengünstig und zukunftsweisend umgesetzt:

Hydraulischer Abgleich und intelligente Thermostatventile

Sprinkenhof arbeitet seit Ende Juni 2022 mit zwei innovativen Startups zusammen um einen hydraulischen Abgleich in den öffentlichen Objekten durchzuführen und intelligente Thermostatventile zu installieren. Der breit aufgestellte hydraulische Abgleich sowie der Wechsel der Thermostatventile führt zu einer Ersparnis von rund 10 – 20% an Energie und CO2. Aktuell sollen ca. 5.000 Heizkörper abgeglichen und umgerüstet werden. Die große Installationsserie startet im August 2022 im Rathaus Bergedorf sowie in vier weiteren öffentlichen Objekten. Das enorme Einsparpotential hat die Technologie der intelligenten Thermostatventile bereits in einem großen Hamburger Museum unter Beweis gestellt. Das Projektvolumen beläuft sich vorläufig auf bis zu 2 Mio. Euro.

Europaweite Ausschreibung zur intelligente Gebäudesteuerung und -optimierung

Die intelligente Steuerung von Gebäudeleittechnik bietet den Betreibern enorme Einsparpotentiale hinsichtlich des Energieverbrauchs und des CO2 Ausstoßes. Diese Potentiale möchte auch die Sprinkenhof GmbH ausschöpfen und hat bereits zwei Pilotprojekte in größeren Objekten der Polizei und Feuerwehr gestartet, die die innovative Technologie erproben. Erste Erfolge sind sichtbar, weswegen Sprinkenhof derzeit eine europaweite Ausschreibung zur Installation von KI-gesteuerter Gebäudeleittechnik auswertet.

Fernwärme statt Gas in Gewerbehöfen

Die Gewerbehöfe Behringstraße und Strese 375 werden voraussichtlich noch vor der Heizperiode 22/23 von Gas auf Fernwärme umgerüstet. Das verschafft der Sprinkenhof GmbH und Hamburg weniger Abhängigkeit vom derzeit knappen Rohstoff Erdgas. Die Umrüstung weiterer Gewerbehöfe ist für die nächsten Jahre geplant.

Offener Austausch und gemeinsame Lösungen

So vielfältig und divers wie die Objekte der Sprinkenhof GmbH sind, so unterschiedlich können auch die Lösungswege zur akuten aber auch langfristigen Energieersparnis sein. Im offenen Austausch werden individuelle Lösungswege gefunden – sei es das Absenken der Standardtemperatureinstellung, fachkundige Beratung zur Funktion der Gebäudetechnik oder etwa das Angebot die Betriebskostenvorauszahlung zu verdoppeln um eine große Nachzahlung zu verhindern. Bei externen Gewerbemietern wird – ähnlich wie in der Corona-Krise auch – nach individuellen Lösungen für im Einzelfall existenzbedrohende Nachzahlungen gesucht – sei es Stundung oder Ratenzahlung.

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